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Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte ohne Gesundheits­prüfung

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Viele Beamte stellen sich die Frage, ob es eine Dienst­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheits­prüfung gibt. Denn wer an Vorerkrankungen leidet, hat es in der Regel schwer, einen Versicherungsschutz zu erhalten. Im Bereich der privaten Kranken­versicherung können vorbelastete Staatsdiener die Öffnungsklausel nutzen, um eine PKV trotz Vorerkrankungen abzuschließen. Doch gibt es diese Sonderregelung auch bei der Absicherung gegen Dienst­unfähigkeit?

Können Beamte eine Dienst­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheits­prüfung abschließen?

Nein, eine Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte ohne Gesundheits­prüfung gibt es derzeit nicht auf dem Markt. Denn dies würde für die Versicherer hohe finanzielle Risiken bergen. Sie würden dann nämlich Personen absichern, die ein überdurchschnittliches Risiko für eine Dienst­unfähigkeit haben. Und wenn viele Menschen innerhalb kurzer Zeit dienstunfähig werden, müssten auch viele Renten ausbezahlt werden. Dies hätte zur Folge, dass der Versicherer die Leistungen nicht mehr erbringen kann oder die Beiträge für eine DU-Versicherung unermesslich steigen und nicht mehr im finanzierbaren Rahmen liegen.

Mit einer Gesundheits­prüfung sichern sich die Gesellschaften ab, nur Menschen zu versichern, die kein akutes Risiko für eine Dienst­unfähigkeit haben. Also bei denen nicht abzusehen ist, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in den folgenden Jahren eine Leistung beziehen. Damit schützen sie sich selbst und das Kollektiv, das mit den Beiträgen für die Finanzierung der Rentenleistungen aufkommen muss.

Dienst­unfähigkeits­versicherung mit vereinfachter Gesundheits­prüfung

Jedoch bieten einige Versicherer eine Dienst­unfähigkeits­versicherung mit vereinfachter Gesundheits­prüfung. Das bedeutet, der Fragenkatalog besteht aus einigen wenigen und meist oberflächlichen Fragen. Erst wenn eine davon mit „Ja“ beantwortet wird, erfolgt eine genauere Prüfung in diesem Bereich. Die vereinfachte Gesundheits­prüfung ermöglicht es nicht, eine DU-Versicherung mit schwerer Vorerkrankung abzuschließen. Dennoch vereinfacht sie den Antragsprozess. Generell ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Vorerkrankung auch automatisch zu einer Ablehnung des Versicherungsschutzes führt.

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Dienst­unfähigkeits­versicherung trotz Vorerkrankungen möglich

Wer sich für die Beamtenlaufbahn entscheidet, muss sich einer Gesundheits­prüfung durch den Amtsarzt unterziehen. Dieser testet den Bewerber auf akute und vergangene Leiden, um seine Eignung für die Beamtenkarriere zu bestätigen. Somit führt er bereits eine Gesundheits­prüfung durch, wie sie auch die Versicherungsgesellschaften vorsehen. Wer die Prüfung durch den Amtsarzt besteht, hat also auch gute Chancen für eine Dienst­unfähigkeits­versicherung.

Denn nicht jede Vorerkrankung führt automatisch zu einer Ablehnung. Einige Krankheiten sind für den Versicherer irrelevant und nehmen keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Beispielsweise eine Grippe oder eine Mandeloperation. Andere Krankheiten führen dazu, dass die Gesellschaft einen Risikozuschlag verlangt. Sie versichert den Antragsteller dann trotz seiner bestehenden Erkrankung und sieht als Gegenleistung einen höheren Beitrag vor. Meist kann der Risikozuschlag ausgeschlossen werden, wenn die Erkrankung nachweislich ausgeheilt ist.

Ebenso besteht die Möglichkeit, bestimmte Vorerkrankungen und deren Folgen auszuschließen. Zum Beispiel sehen manche Versicherer die Option vor, bei Asthma alle Krankheiten, die damit in Verbindung stehen, vom Versicherungsschutz auszunehmen. Der Antragsteller ist dann nicht versichert, wenn er aufgrund seiner Lungenkrankheit dienstunfähig wird. Aber bei allen anderen Risiken.

Beamte müssen also nicht davon ausgehen, dass sie bei einer Vorerkrankung automatisch keinen Versicherungsschutz bei Dienst­unfähigkeit erhalten. Denn hierbei ist immer zu prüfen, um welche Erkrankung es sich handelt. Auch gibt es Unterschiede zwischen den Versicherern. Während eine Gesellschaft bei einer bestimmten Erkrankung eine Ablehnung vorsieht, kann ein anderer Anbieter alternativ auf einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss zurückgreifen. Daher ist es sinnvoll, verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen.

Welche Erkrankungen führen zu einer Ablehnung?

Generell lässt sich sagen, dass vor allem schwere Krankheiten eine Dienst­unfähigkeits­versicherung unmöglich machen. Dazu gehören Erkrankungen wie bösartige Tumore, Epilepsie oder Multiple Sklerose. Häufig ist es bei Beamten allerdings so, dass diese Krankheiten, die zur Ablehnung des Versicherungsschutzes führen, auch Auswirkungen auf die Verbeamtung haben.

Anders ist es bei psychischen Leiden. Während diese je nach Schweregrad keinen Einfluss beim Amtsarzt nehmen, können sie sich hingegen auf den Versicherungsschutz auswirken. Da Burn-out und Depressionen in den vergangenen Jahren vermehrt zur Dienst­unfähigkeit geführt haben, lehnen viele Versicherer Antragsteller mit entsprechenden Vorerkrankungen ab. Doch auch in diesem Fall gilt es, die verschiedenen Anbieter und deren Annahmerichtlinien zu vergleichen.

Möglich ist zudem, eine anonyme Risikovorabanfrage zu stellen. Dabei wird dem Versicherer ein anonymisierter Gesundheitsfragebogen zugesandt und dieser prüft, ob er den Beamten unter den entsprechenden Voraussetzungen versichern würde. Gerne helfe ich Ihnen dabei, die richtige Dienst­unfähigkeits­versicherung zu finden und prüfe, ob Ihre bestehenden Vorerkrankungen zu Annahmeschwierigkeiten führen können.

Es ist immer ratsam, eine Dienst­unfähigkeits­versicherung so früh wie möglich abzuschließen. Denn mit jedem Lebensjahr steigt das Risiko für Vorerkrankungen. Wer sich rechtzeitig um einen Schutz bei Dienst­unfähigkeit kümmert, stellt nicht nur sicher, eine entsprechende Absicherung zu erhalten. Sondern auch von Anfang an und während der gesamten Beamtenlaufbahn gut abgesichert zu sein. Bei jeglichen Fragen stehe ich ihnen jederzeit zur Verfügung und helfe gerne weiter.

Lukas Mehlhardt
Lukas Mehlhardt
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