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Beamte in Hessen

Beihilfe & private Kranken­versicherung für Beamte in Hessen

Hessen geht bei der Beihilfe eigene Wege: Ein Familien-Bemessungs­satz statt fester Einzelsätze und ein höherer Satz bei Krankenhausaufenthalten. Wir beraten Sie in Hessen unabhängig und online – per Video oder Telefon.

Beihilfe in Hessen: die Bemessungs­sätze

Beihilfe-Bemessungs­sätze in Hessen
PersonenkreisBemessungs­satz
Alleinstehende Beamtinnen und Beamte50 %
Verheiratete Beamtinnen und Beamte55 %
je berücksichtigungsfähigem Kind+ 5 Prozentpunkte (max. 70 %)
Anwärterinnen und Anwärter70 %
Versorgungs­empfänger+ 10 Prozentpunkte (z. B. 60 %)
bei stationärer Behandlung+ 15 Prozentpunkte (max. 85 %)

Hessen hat ein eigenes Familiensystem: Ein einheitlicher Bemessungs­satz gilt für die ganze Familie. Beispiel: verheiratet mit zwei Kindern = 65 %. Maßgeblich sind die Verhältnisse bei Antragstellung.

Beihilfestelle und Rechtsgrundlage

Zuständig: Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Beihilfen (Standorte Hünfeld und Kassel)

Rechtsgrundlage: Hessische Beihilfen­verordnung (HBeihVO).

Kosten­dämpfungs­pauschale und Eigenbehalte

Keine jährliche Kosten­dämpfungs­pauschale. Es gelten Eigenanteile, etwa 4,50 € je Arzneimittelpackung und 10 € je einfacher Fahrt, zusammen begrenzt auf 100 € im Monat.

Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)

Nein. Hessen bietet keine pauschale Beihilfe, sondern eine Sachleistungsbeihilfe für freiwillig gesetzlich Versicherte. Eine pauschale Beihilfe wird geprüft; ein Gesetzgebungsverfahren ist frühestens für 2027 angekündigt.

Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)

Ja, gegen einen monatlichen Betrag von 18,90 €, der von den Bezügen einbehalten wird. Die Erklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt in den öffentlichen Dienst abgegeben werden; beim Zweibettzimmer werden 16 € pro Tag abgezogen.

Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?

Polizei­vollzugs­beamte in Hessen erhalten keine freie Heilfürsorge, sondern Beihilfe – ergänzt durch eine private Kranken­versicherung. Im Ruhestand gilt weiter Beihilfe mit Versorgungszuschlag.

Lehrkräfte und Referendariat in Hessen

Lehrkräfte werden in Hessen in der Regel verbeamtet; Grundschullehrkräfte werden schrittweise bis August 2028 auf A 13 angehoben. Der Vorbereitungs­dienst dauert 21 Monate, beginnt zum 1. Mai oder 1. November und findet an Studienseminaren und Ausbildungsschulen statt.

Wir beraten Lehramts­studierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:

  • Darmstadt
  • Frankfurt am Main
  • Gießen
  • Kassel
  • Marburg

Gut zu wissen

  • Anwärterinnen und Anwärter erhalten einheitlich 70 % Beihilfe – ein kleiner Ausbildungstarif genügt.
  • Bei stationärer Behandlung steigt der Bemessungs­satz um 15 Prozentpunkte – der PKV-Tarif sollte das berücksichtigen.
  • Beihilfeanträge müssen innerhalb eines Jahres gestellt werden; je Antrag müssen die Aufwendungen 250 € übersteigen.

Was das für Ihre private Kranken­versicherung bedeutet

  • Restkosten­tarif: Weil sich der Bemessungs­satz in Hessen mit Familienstand, Kinderzahl und Ruhestand ändert, braucht es einen Tarif, der sich flexibel anpassen lässt. Als Anwärter mit 70 % Beihilfe genügt zunächst ein kleiner Ausbildungstarif.
  • Chefarzt & Zweibettzimmer: Der Dienstherr verlangt für Wahlleistungen 18,90 € im Monat. Wir vergleichen das mit einem privaten Wahl­leistungs­tarif – und achten auf die Erklärungsfrist.
  • Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risiko­vor­anfrage.
  • Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungs­dienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheits­prüfung möglich ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Hessen?

Alleinstehende Beamtinnen und Beamte: 50 %; Verheiratete Beamtinnen und Beamte: 55 %; je berücksichtigungsfähigem Kind: + 5 Prozentpunkte (max. 70 %); Anwärterinnen und Anwärter: 70 %; Versorgungs­empfänger: + 10 Prozentpunkte (z. B. 60 %). Hessen hat ein eigenes Familiensystem: Ein einheitlicher Bemessungs­satz gilt für die ganze Familie. Beispiel: verheiratet mit zwei Kindern = 65 %. Maßgeblich sind die Verhältnisse bei Antragstellung.

Gibt es in Hessen die pauschale Beihilfe?

Nein. Hessen bietet keine pauschale Beihilfe, sondern eine Sachleistungsbeihilfe für freiwillig gesetzlich Versicherte. Eine pauschale Beihilfe wird geprüft; ein Gesetzgebungsverfahren ist frühestens für 2027 angekündigt.

Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Hessen beihilfefähig?

Ja, gegen einen monatlichen Betrag von 18,90 €, der von den Bezügen einbehalten wird. Die Erklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt in den öffentlichen Dienst abgegeben werden; beim Zweibettzimmer werden 16 € pro Tag abgezogen.

Erhalten Polizeibeamte in Hessen freie Heilfürsorge?

Polizei­vollzugs­beamte in Hessen erhalten keine freie Heilfürsorge, sondern Beihilfe – ergänzt durch eine private Kranken­versicherung. Im Ruhestand gilt weiter Beihilfe mit Versorgungszuschlag.

Kann ich mich als Beamter in Hessen online beraten lassen?

Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Hessen unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risiko­vor­anfrage.

Quellen & Stand der Informationen
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Lukas MehlhardtIhr persönlicher Berater
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