Beihilfe in Bremen: die Bemessungssätze
| Personenkreis | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | 50 % |
| mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Ehe- oder Lebenspartner aktiver Beamter | 70 % |
| Kinder | 80 % |
| Versorgungsempfänger ohne Angehörige | 60 % |
| Versorgungsempfänger mit Angehörigen | 65–80 % |
Bremen ist eine Ausnahme: Ruhestandsbeamte ohne berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten seit Dezember 2022 nur 60 % statt der sonst üblichen 70 %. Mit Angehörigen ist der Satz gestaffelt; Witwen und Witwer erhalten 70 %.
Beihilfestelle und Rechtsgrundlage
Zuständig: Performa Nord – Beihilfe, Bremen
Rechtsgrundlage: § 80 Bremisches Beamtengesetz (BremBG) in Verbindung mit der Bremischen Beihilfeverordnung (BremBVO).
Kostendämpfungspauschale und Eigenbehalte
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein pauschaler Selbstbehalt von 48 € im Jahr. Ausgenommen sind unter anderem die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9, Anwärter mit Einstiegsamt A 6 bis A 9, Heilfürsorgeberechtigte und Pflegebedürftige.
Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)
Ja, seit dem 1. Januar 2020 (für Anwärter schon seit Juni 2019). Auf Antrag übernimmt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags zu einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs). Die Entscheidung ist unwiderruflich; gezahlt wird ab dem Monat nach Antragstellung.
Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)
Nein. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig – sie lassen sich nur privat absichern.
Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?
Ja. Polizeivollzugsbeamte und die Berufsfeuerwehr erhalten Heilfürsorge, solange sie Bezüge erhalten; ein Wahlrecht zur Beihilfe gibt es nicht. Im Ruhestand endet die Heilfürsorge, dann gilt Beihilfe mit mindestens 60 %. Der Senat empfiehlt deshalb eine Anwartschaftsversicherung.
Lehrkräfte und Referendariat in Bremen
Lehrkräfte mit Zweitem Staatsexamen werden in Bremen in der Regel verbeamtet; die Höchstaltersgrenze liegt bei 45 Jahren. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate, beginnt zum 1. Februar oder 1. August und wird vom Landesinstitut für Schule (LIS) in Bremen und Bremerhaven begleitet.
Wir beraten Lehramtsstudierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:
- Bremen
Gut zu wissen
- Wegen der niedrigeren Beihilfe im Ruhestand (60 %) muss die private Restkostenversicherung später einen größeren Anteil tragen – das gehört von Anfang an in die Beitragsplanung.
- Beihilfeanträge per E-Mail sind nicht zulässig.
Was das für Ihre private Krankenversicherung bedeutet
- Restkostentarif: Aktiv erhalten Sie in Bremen in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 60 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 40 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
- Chefarzt & Zweibettzimmer: Da Wahlleistungen in Bremen nicht beihilfefähig sind, sichern Sie diese – falls gewünscht – über einen Wahlleistungs- bzw. Beihilfeergänzungstarif privat ab.
- Pauschale Beihilfe oder PKV?: Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Für die meisten jungen, gesunden Beamtinnen und Beamten ist die individuelle Beihilfe mit PKV langfristig günstiger; die pauschale Beihilfe kann sich vor allem bei erheblichen Vorerkrankungen oder für Familien mit mehreren Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung lohnen. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.
- Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risikovoranfrage.
- Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
- Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschaftsversicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkostenversicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Bremen?
Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner aktiver Beamter: 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungsempfänger ohne Angehörige: 60 %. Bremen ist eine Ausnahme: Ruhestandsbeamte ohne berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten seit Dezember 2022 nur 60 % statt der sonst üblichen 70 %. Mit Angehörigen ist der Satz gestaffelt; Witwen und Witwer erhalten 70 %.
Gibt es in Bremen die pauschale Beihilfe?
Ja, seit dem 1. Januar 2020 (für Anwärter schon seit Juni 2019). Auf Antrag übernimmt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags zu einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs). Die Entscheidung ist unwiderruflich; gezahlt wird ab dem Monat nach Antragstellung.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Bremen beihilfefähig?
Nein. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig – sie lassen sich nur privat absichern.
Erhalten Polizeibeamte in Bremen freie Heilfürsorge?
Ja. Polizeivollzugsbeamte und die Berufsfeuerwehr erhalten Heilfürsorge, solange sie Bezüge erhalten; ein Wahlrecht zur Beihilfe gibt es nicht. Im Ruhestand endet die Heilfürsorge, dann gilt Beihilfe mit mindestens 60 %. Der Senat empfiehlt deshalb eine Anwartschaftsversicherung.
Kann ich mich als Beamter in Bremen online beraten lassen?
Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Bremen unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risikovoranfrage.
Quellen & Stand der Informationen
- § 80 BremBG (Beihilfe) – Gesetzestext
- § 12 BremBVO (Bemessungssätze)
- § 12a BremBVO (Selbstbehalt)
- Brem.GBl. 2022 Nr. 119 (07.11.2022): Neufassung der Bemessungssätze ab 01.12.2022
- Bremische Bürgerschaft Drs. 20/1828 (21.03.2023): Selbstbehalt 48 € ab 01.01.2023
- Bremische Bürgerschaft Drs. 18/860 (2013): Eigenbehalt (historisch)
- Performa Nord: Rundschreiben 11/2019 Pauschale Beihilfe
- Universität Bremen: Beihilfe (Zuständigkeit Performa Nord, pauschale Beihilfe)
- § 111 BremBG (Heilfürsorge)
- Senat Bremen, 28.10.2025: Heilfürsorge im Allgemeinen Vollzugsdienst (Antwort zur Rechtslage Polizei/Feuerwehr)
- Bildung Bremen: Infos für Bewerbende Lehrkräfte
- LIS Bremen: Merkblatt Referendariat
- § 48 LHO Bremen (Höchstaltersgrenze)
- Bremische Bürgerschaft Drs. 21/797 (16.10.2024): Altersgrenzen Bremen/Bremerhaven
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.
Beratung in Bremen – online & unabhängig
Fordern Sie Ihren persönlichen Marktvergleich an – kostenlos, unverbindlich und passgenau für Ihre Situation als Beamtin oder Beamter.