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Beamte in Bremen

Beihilfe & private Kranken­versicherung für Beamte in Bremen

Bremen hat eine Besonderheit, die viele übersehen: Im Ruhestand gibt es ohne Angehörige nur 60 % Beihilfe. Das verändert die Kalkulation Ihrer privaten Kranken­versicherung. Wir beraten Sie in Bremen unabhängig und online – per Video oder Telefon.

Beihilfe in Bremen: die Bemessungs­sätze

Beihilfe-Bemessungs­sätze in Bremen
PersonenkreisBemessungs­satz
Beamtinnen und Beamte50 %
mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
Ehe- oder Lebenspartner aktiver Beamter70 %
Kinder80 %
Versorgungs­empfänger ohne Angehörige60 %
Versorgungs­empfänger mit Angehörigen65–80 %

Bremen ist eine Ausnahme: Ruhestandsbeamte ohne berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten seit Dezember 2022 nur 60 % statt der sonst üblichen 70 %. Mit Angehörigen ist der Satz gestaffelt; Witwen und Witwer erhalten 70 %.

Beihilfestelle und Rechtsgrundlage

Zuständig: Performa Nord – Beihilfe, Bremen

Rechtsgrundlage: § 80 Bremisches Beamtengesetz (BremBG) in Verbindung mit der Bremischen Beihilfe­verordnung (BremBVO).

Kosten­dämpfungs­pauschale und Eigenbehalte

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein pauschaler Selbstbehalt von 48 € im Jahr. Ausgenommen sind unter anderem die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9, Anwärter mit Einstiegsamt A 6 bis A 9, Heilfürsorge­berechtigte und Pflegebedürftige.

Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)

Ja, seit dem 1. Januar 2020 (für Anwärter schon seit Juni 2019). Auf Antrag übernimmt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags zu einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs). Die Entscheidung ist unwiderruflich; gezahlt wird ab dem Monat nach Antragstellung.

Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)

Nein. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig – sie lassen sich nur privat absichern.

Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?

Ja. Polizei­vollzugs­beamte und die Berufsfeuerwehr erhalten Heilfürsorge, solange sie Bezüge erhalten; ein Wahlrecht zur Beihilfe gibt es nicht. Im Ruhestand endet die Heilfürsorge, dann gilt Beihilfe mit mindestens 60 %. Der Senat empfiehlt deshalb eine Anwartschafts­versicherung.

Lehrkräfte und Referendariat in Bremen

Lehrkräfte mit Zweitem Staatsexamen werden in Bremen in der Regel verbeamtet; die Höchst­alters­grenze liegt bei 45 Jahren. Der Vorbereitungs­dienst dauert 18 Monate, beginnt zum 1. Februar oder 1. August und wird vom Landesinstitut für Schule (LIS) in Bremen und Bremerhaven begleitet.

Wir beraten Lehramts­studierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:

  • Bremen

Gut zu wissen

  • Wegen der niedrigeren Beihilfe im Ruhestand (60 %) muss die private Restkosten­versicherung später einen größeren Anteil tragen – das gehört von Anfang an in die Beitragsplanung.
  • Beihilfeanträge per E-Mail sind nicht zulässig.

Was das für Ihre private Kranken­versicherung bedeutet

  • Restkosten­tarif: Aktiv erhalten Sie in Bremen in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 60 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 40 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
  • Chefarzt & Zweibettzimmer: Da Wahlleistungen in Bremen nicht beihilfefähig sind, sichern Sie diese – falls gewünscht – über einen Wahlleistungs- bzw. Beihilfe­ergänzungs­tarif privat ab.
  • Pauschale Beihilfe oder PKV?: Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Für die meisten jungen, gesunden Beamtinnen und Beamten ist die individuelle Beihilfe mit PKV langfristig günstiger; die pauschale Beihilfe kann sich vor allem bei erheblichen Vorerkrankungen oder für Familien mit mehreren Kindern in der gesetzlichen Kranken­versicherung lohnen. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.
  • Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risiko­vor­anfrage.
  • Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungs­dienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheits­prüfung möglich ist.
  • Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschafts­versicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkosten­versicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Bremen?

Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner aktiver Beamter: 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungs­empfänger ohne Angehörige: 60 %. Bremen ist eine Ausnahme: Ruhestandsbeamte ohne berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten seit Dezember 2022 nur 60 % statt der sonst üblichen 70 %. Mit Angehörigen ist der Satz gestaffelt; Witwen und Witwer erhalten 70 %.

Gibt es in Bremen die pauschale Beihilfe?

Ja, seit dem 1. Januar 2020 (für Anwärter schon seit Juni 2019). Auf Antrag übernimmt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags zu einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs). Die Entscheidung ist unwiderruflich; gezahlt wird ab dem Monat nach Antragstellung.

Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Bremen beihilfefähig?

Nein. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig – sie lassen sich nur privat absichern.

Erhalten Polizeibeamte in Bremen freie Heilfürsorge?

Ja. Polizei­vollzugs­beamte und die Berufsfeuerwehr erhalten Heilfürsorge, solange sie Bezüge erhalten; ein Wahlrecht zur Beihilfe gibt es nicht. Im Ruhestand endet die Heilfürsorge, dann gilt Beihilfe mit mindestens 60 %. Der Senat empfiehlt deshalb eine Anwartschafts­versicherung.

Kann ich mich als Beamter in Bremen online beraten lassen?

Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Bremen unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risiko­vor­anfrage.

Quellen & Stand der Informationen
  1. § 80 BremBG (Beihilfe) – Gesetzestext
  2. § 12 BremBVO (Bemessungs­sätze)
  3. § 12a BremBVO (Selbstbehalt)
  4. Brem.GBl. 2022 Nr. 119 (07.11.2022): Neufassung der Bemessungs­sätze ab 01.12.2022
  5. Bremische Bürgerschaft Drs. 20/1828 (21.03.2023): Selbstbehalt 48 € ab 01.01.2023
  6. Bremische Bürgerschaft Drs. 18/860 (2013): Eigenbehalt (historisch)
  7. Performa Nord: Rundschreiben 11/2019 Pauschale Beihilfe
  8. Universität Bremen: Beihilfe (Zuständigkeit Performa Nord, pauschale Beihilfe)
  9. § 111 BremBG (Heilfürsorge)
  10. Senat Bremen, 28.10.2025: Heilfürsorge im Allgemeinen Vollzugsdienst (Antwort zur Rechtslage Polizei/Feuerwehr)
  11. Bildung Bremen: Infos für Bewerbende Lehrkräfte
  12. LIS Bremen: Merkblatt Referendariat
  13. § 48 LHO Bremen (Höchst­alters­grenze)
  14. Bremische Bürgerschaft Drs. 21/797 (16.10.2024): Altersgrenzen Bremen/Bremerhaven

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.

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