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Private Kranken­versicherung

Die private Kranken­versicherung für Beamte und Beamtinnen

DBV, Debeka oder ein anderer Versicherer? Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Tarifvergleich finden Sie die private Kranken­versicherung, die optimal zu Ihrer Beihilfe und Ihrer Lebenssituation passt.

Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen

Das gibt es für Beamte zu beachten

Beamte auf Widerruf und Beamte auf Lebenszeit haben Anspruch auf Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Dabei übernimmt dieser einen Teil ihrer Krankheitskosten. Allerdings nur 50 bis 80 Prozent, je nach familiärer Situation. Mit einer privaten Kranken­versicherung für Beamte und Beamtinnen wird die bestehende Versorgungslücke geschlossen und ein rundum zuverlässiger und hochwertiger Versicherungsschutz geschaffen.

Das gibt es für Beamte bei der Krankenversicherung zu beachten

Der Unterschied zwischen der GKV & PKV

Die gesetzliche Kranken­versicherung als freiwillige Mitgliedschaft

Beamte, die sich für die gesetzliche Kranken­versicherung entscheiden, müssen die Kosten für ihre Krankenabsicherung selbst tragen. Nur in wenigen Bundesländern gibt es die „pauschale Beihilfe“ – ein Zuschuss des Dienstherrn zur GKV ähnlich wie bei Arbeitgebern. Problematisch dabei ist, dass sich der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse am Einkommen bemisst. Vor allem Beamte mit einer hohen Besoldung müssen mit entsprechend teuren Beiträgen rechnen.

Daher ist die GKV selten die beste Wahl für Staatsdiener. Eine Ausnahme besteht jedoch bei großen Familien. Denn in der privaten Kranken­versicherung wird für jedes mitversicherte Kind ein separater Beitrag fällig. Die Krankenkassen hingegen bieten die kostenlose Familienversicherung, mit der sich Kinder beitragsfrei mitversichern lassen.

Die private Kranken­versicherung als freie Wahl

Entscheiden sich Beamte für die private Kranken­versicherung, haben sie einen Anspruch auf Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Mindestens 50 Prozent und je nach Bundesland und Familienstatus bis zu 80 Prozent. Die restlichen 50 bis 20 Prozent werden durch eine private Kranken­versicherung gedeckt. Da die Versicherer somit nur noch einen Teil der Kosten bezahlen müssen, bieten sie für Beihilfeempfänger eine sogenannte „Restkosten­versicherung“.

Diese spezielle PKV für Beamte ist deutlich günstiger als ein Krankenvolltarif für Arbeitnehmer und Selbstständige. Hinweis: Nicht nur die Beamten und Beamtinnen selbst haben Anspruch auf Beihilfe, sondern auch ihre Familienangehörigen. Ehe- und Lebenspartner bis zu einem maximalen Einkommen wie auch Kinder können einen Krankheitskostenzuschuss vom Dienstherrn erhalten und sich mit einer Restkosten­versicherung absichern.

Diese Optionen gibt es für Beamte

Beamte und Anwärter können frei wählen, wie sie sich krankenversichern. Entscheiden sie sich für die gesetzliche Kranken­versicherung, zahlen sie einen Beitrag abhängig von ihrem Einkommen.

In den meisten Fällen ist jedoch die private Kranken­versicherung (PKV) für Beamte und Beamtinnen sinnvoller. Denn wählen sie die PKV, haben sie Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet, ihr Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten.

GKV und PKV für Beamte im Vergleich

Da Staatsdiener nur Anspruch auf Beihilfe haben, wenn sie sich privat krankenversichern, ist die PKV für Beamte und Beamtinnen meist deutlich günstiger als eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Denn bei der GKV berechnen sich die Beiträge anhand des Einkommens.

Nur in wenigen Bundesländern erhalten gesetzlich versicherte Beamte und Beamtinnen einen Arbeitgeberzuschuss, die pauschale Beihilfe. Daher ist die Krankenkasse mit einer guten Besoldung relativ teuer. Die PKV bietet im direkten Vergleich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Hinzu kommen weitere Vorzüge, die eine private Kranken­versicherung gegenüber den Krankenkassen mit sich bringt.

Vorteile PKV gegenüber GKV

  1. Der Leistungsumfang ist im Regelfall besser
  2. Der Versicherungsschutz lässt sich individuell auswählen und anpassen
  3. Einmal vereinbarte Leistungen sind vertraglich garantiert und dürfen nicht gekürzt werden
  4. Privatpatienten erhalten meist schneller Termine bei Fachärzten
  5. Günstige Tarife für Beamte in der Ausbildung (Anwärtertarife)
  6. Die Erstattung von Beiträgen, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

Zudem bietet eine PKV den Vorteil, dass sich Leistungen absichern lassen, die gar nicht erst von der Beihilfe gedeckt sind. So werden nicht in jedem Land die Kosten für alternative Heilmethoden oder Wahlleistungen bei Krankenhausaufenthalten erstattet. In diesen Fällen können jedoch Leistungs­bausteine, die nicht vom Dienstherrn vorgesehen sind, in voller Höhe über die private Kranken­versicherung abgesichert werden.

Die Merkmale der gesetzlichen und privaten Kranken­versicherung

Merkmale von GKV und PKV für Beamte im Vergleich
MerkmalGKVPKV
BeitragsberechnungAbhängig von der Höhe der BesoldungAbhängig von Eintrittsalter, Beihilfe­anspruch, Risikofaktoren und Leistungsumfang
Beihilfe­anspruchEntfällt – pauschale Beihilfe (GKV-Zuschuss) in manchen BundesländernBeihilfe­anspruch bleibt erhalten, Höhe abhängig vom Familien- und Beamtenstatus
LeistungenGesetzlich festgelegte Leistungen, die für alle Versicherten gleichermaßen gelten. Versicherungsschutz lässt sich mit einer Krankenzusatzversicherung aufstockenMindestens im selben Umfang wie die Beihilfe. Optional lassen sich Zusatz­leistungen wie die Unterbringung im Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalten einschließen
LeistungsgarantieGesetzgeber kann die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung kürzenEinmal vereinbarte Leistungen sind garantiert und dürfen vom Versicherer nicht gekürzt werden
Mitversicherung von KindernKinder lassen sich bis zu ihrem 25. Lebensjahr und solange sie sich in der Ausbildung befinden beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichernFür jedes Kind ist ein eigener Tarif mit einem separaten Beitrag notwendig. Dienstherr zahlt Beihilfe für Kinder, solange diese berücksichtigungsfähig sind
SelbstbehaltGesetzlich vorgeschriebener Selbstbehalt für bestimmte Leistungen. Beispielsweise die Zuzahlung bei Medikamenten (mindestens fünf, maximal zehn Euro)Selbstbehalt kann vereinbart werden, um die Kosten für die PKV zu senken. Es besteht jedoch keine Pflicht dazu
ArztwahlKeine freie Arztwahl – Bindung an Ärzte mit KassenzulassungFreie Arztwahl

Welchen Beihilfe­anspruch haben Beamte und Angehörige?

Beamte mit gefährlichen Tätigkeiten wie Polizisten und in einigen Ländern auch Feuerwehrleute sind nicht beihilfeberechtigt. Sie erhalten vom Staat die sogenannte Heilfürsorge. Dabei übernimmt der Staat die anfallenden Behandlungskosten in voller Höhe. Ihre Angehörigen hingegen erhalten Beihilfe nach den jeweils gültigen Bemessungs­sätzen. Der Beihilfesatz ist nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich von Land zu Land. In den meisten Fällen sehen die Verordnungen folgende Leistungen vor:

Beihilfesätze und Restkosten der PKV
EmpfängerBeihilfesatzRestkosten PKV
Beihilfeberechtigte Beamte und Beamtinnen50 Prozent50 Prozent
Beihilfeberechtigte Beamte und Beamtinnen mit zwei oder mehr Kindern70 Prozent30 Prozent
Empfänger und Empfängerinnen von Vorsorgebezügen – Beamte, Richter und Soldaten im Ruhestand70 Prozent30 Prozent
Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner70 Prozent30 Prozent
Berücksichtigungsfähige Kinder80 Prozent20 Prozent

Was kostet die PKV für Beamte und Beamtinnen?

Die Kosten für eine private Kranken­versicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie bemessen sich anhand des gewünschten Leistungsumfangs, dem Eintrittsalter, vereinbarten Selbstbehalten und eventuellen Vorerkrankungen. Auch risikoerhöhende Merkmale wie ein gefährliches Hobby wirken sich auf die Prämie aus. Daher lässt sich nicht pauschal sagen, was eine PKV für Beamte und Beamtinnen kostet.

1. Der Beitrag zu Versicherungsbeginn

Eine private Kranken­versicherung für Beamte und Beamtinnen ist bereits ab 200 Euro im Monat erhältlich – ohne Selbstbehalt und mit sehr guten Leistungen. Tarife mit Selbstbeteiligung gibt es ab 150 Euro monatlich. Referendare und Beamten­anwärter können sich während der Anfänge ihrer Beamtenlaufbahn noch günstiger krankenversichern. Die PKV lohnt sich daher fast immer für Beihilfeempfänger.

2. So entwickeln sich die Beiträge

Im Alter steigen die Kosten für eine private Kranken­versicherung an. Durchschnittlich um 4,8 Prozent im Jahr, was einer Verdoppelung des Beitrags nach 20 bis 25 Jahren entspricht. Grund dafür ist nicht das höhere Alter der Versicherten, sondern die allgemeine Entwicklung des Gesundheitssystems. Denn mit neuen und innovativen Behandlungsmethoden steigen die Ausgaben der Krankenversicherer.

Beamte haben jedoch den Vorteil, dass sich ihr Beihilfe­anspruch im Ruhestand meist erhöht. Somit können sie ihre PKV entsprechend anpassen und die Prämie sinkt, da der Versicherer einen geringeren Teil der Krankheitskosten decken muss. Außerdem lässt sich durch die Anpassung des Versicherungsschutzes der Beitrag beeinflussen.

Wird der Selbstbehalt erhöht oder nicht benötigte Leistungen ausgeschlossen, sinkt die Prämie. Die private Kranken­versicherung bietet viele Möglichkeiten, um auf zu hohe Kosten zu reagieren. Wohingegen die Prämie der GKV immer einkommensabhängig ist und sich damit nicht direkt beeinflussen lässt.

Welche Besonderheiten gilt es bei der Wahl der Kranken­versicherung zu beachten?

Beihilfe­ergänzungs­tarif

Die PKV für Beamte und Beamtinnen ist eine Restkosten­versicherung. Wichtiger Bestandteil dieser ist der sogenannte Beihilfe­ergänzungs­tarif. Dieser dient dazu, die teilweise aufkommenden Lücken der Beihilfe des Dienstherrn zu schließen. In erster Linie werden also die bei der Beihilfe nicht erstatteten Aufwendungen im Krankheitsfall zusätzlich durch die PKV abgedeckt. Dabei lässt sich der Tarif an die Gegebenheiten anpassen. Steigt der Anspruch an die Beihilfe, beispielsweise mit der Versetzung in den Ruhestand, muss die private Kranken­versicherung einen geringeren Anteil der Krankheitskosten decken.

Gesundheits­prüfung und die Öffnungsklausel

Bei Vertragsabschluss sehen die Versicherer eine Gesundheits­prüfung vor. Dabei können Vorerkrankungen dazu führen, dass die Gesellschaft den Antrag ablehnt oder hohe Risikozuschläge verlangt. Auch Leistungsausschlüsse sind möglich. Um dieses Risiko zu umgehen, gibt es für Beamte die Öffnungsklausel. Diese ist für Personen vorgesehen, die aufgrund von Vorerkrankungen einen hohen Risikozuschlag oder gar die Ablehnung ihres Antrags fürchten müssen.

Beamte auf Probe, die noch nicht privat krankenversichert sind, können innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung die Öffnungsklausel nutzen. Damit haben sie die Möglichkeit, eine private Kranken­versicherung als Beihilfetarif abzuschließen, auch wenn sie an schweren Vorerkrankungen leiden. Der Versicherer muss den Antragsteller aufnehmen. Er darf lediglich einen Risikozuschlag von maximal 30 Prozent verlangen.

Achtung: Wer die private Kranken­versicherung in Verbindung mit der Öffnungsklausel abschließt, erhält einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Denn der Leistungsumfang basiert auf den Leistungen der Beihilfe. Die Erstattungssätze sind so ausgelegt, dass sie zusammen mit der Beihilfe nicht mehr als 100 Prozent betragen. Das bedeutet auch, dass Leistungen, die nicht in der Beihilfe­verordnung berücksichtigt sind, nicht mitversichert werden können.

Stationäre Wahlleistungen und weitere Zusatz­leistungen

Die PKV für Beamte lässt sich individuell anpassen. Sie kann lediglich die Restkosten der Beihilfe decken oder weitere Leistungen beinhalten, die vom Dienstherrn gar nicht erst bezuschusst werden und somit nicht als beihilfefähig gelten. Mit einer umfangreichen und bedarfsgerechten Beratung lässt sich der optimale Versicherungsschutz zusammenstellen, der folgende weitere Leistungs­bausteine beinhalten kann:

Ein- und Zweibettzimmer sowie Chefarzt
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Chefarzt bei Krankenhausaufenthalten
Krankenhaustagegeld
Fester Betrag, der für jeden Tag eines stationären Aufenthaltes bezahlt wird
Zahntechnische Leistungen
Verbesserter Versicherungsschutz bei zahnärztlichen Maßnahmen
Pflegezusatzversicherung
Zusätzliche Absicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit, beispielsweise mit dem Pflegetagegeld oder einer Pflegerente
Kurtagegeld
Fester Betrag für jeden Tag eines Kuraufenthaltes
Auslandsschutz
Versicherungsschutz auf Reisen – auch außerhalb Europas
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
Mitversicherung von Heilpraktikerbehandlungen, Osteopathie, TCM, Akupunktur etc.
Richtige Vorsorge
Verbesserte Leistungen bei Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen
Beitragsentlastung
Finanzielle Entlastung im Alter durch Senkung der Beiträge
Beitragsrückerstattung
Erstattung von Beiträgen, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

Die wichtigsten Fragen zur PKV für Beamte

Was passiert nach der Anwärterzeit / Verbeamtung auf Widerruf?

Besonders günstig versichern sich Referendare und Beamten­anwärter, die ihre berufliche Beamtenlaufbahn noch vor sich haben. Denn für diese Zielgruppe bietet die private Kranken­versicherung spezielle Tarife. Die sogenannten Anwärtertarife.

Anwärtertarife zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr günstig sind. Sie gelten bis zu einer bestimmten Vertragslaufzeit oder Altersstufe - maximalen bis zur Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit. Sie haben außerdem den Vorteil, dass sie nach der Zeit als Beamter auf Widerruf die Möglichkeit bieten, in einen regulären Beihilfetarif zu wechseln. Und zwar ohne erneute Gesundheits­prüfung! Vorausgesetzt, der Versicherungsschutz soll nicht erhöht werden.

Ist nach der Anwärterzeit eine Rückkehr in die GKV möglich?

Generell können Beamten­anwärter nach ihrer Anwärterzeit in die gesetzliche Kranken­versicherung zurückkehren. Und zwar dann, wenn sie nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis wechseln. In diesem Fall findet keine Verbeamtung statt und sie sind sogar seitens des Gesetzgebers versicherungspflichtig in der GKV. Diese Regelung gilt auch dann, wenn sie sich gegen eine Beamtenlaufbahn entscheiden und einen anderen Beruf wählen, der eine Anstellung vorsieht.

Wie teuer wird die PKV ab Verbeamtung auf Probe?

Anwärtertarife sind sehr günstig. Sie sind je nach Tarif bereits ab mtl. 50 Euro erhältlich. Gerade während des Studiums lässt sich eine kostengünstige PKV abschließen. Mit der weiteren Verbeamtung endet jedoch der Anspruch auf die Anwärtertarife und der Vertrag wird in einen „Normaltarif“ umgewandelt. Im direkten Vergleich zu einer privaten Kranken­versicherung für Angestellte und Selbstständige ist die PKV für Beamte aber noch immer sehr günstig und bereits ab 150 Euro im Monat mit sehr guten Leistungen erhältlich.

Ist eine Anwartschaft vor der Verbeamtung sinnvoll?

Eine Anwartschaft bedeutet, sich das Recht zu erwerben, zu einem späteren Zeitpunkt in die private Kranken­versicherung eintreten oder zurückkehren zu können. Und je nach Anwartschaftstarif, entweder ohne erneute Gesundheits­prüfung und neuer Alterskalkulation oder zu den ursprünglichen Konditionen. Letzteres sieht vor, dass der Vertrag bei Rückkehr so weitergeführt wird, als wäre dieser nicht unterbrochen worden.

Eine Anwartschaft ist sinnvoll, wenn eine Verbeamtung in der Zukunft geplant ist. Häufig schließen bereits Studenten und Referendare eine Anwartschaft ab. Müssen sie nach dem Referendariat vorerst ein Angestelltenverhältnis eingehen oder nehmen sie eine Auszeit, werden sie in der GKV versicherungspflichtig. Somit kündigen sie ihre private Kranken­versicherung und werden vorübergehend Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Möchten sie zu einem späteren Zeitpunkt in die private Kranken­versicherung zurückkehren, dann wenn sie (wieder) verbeamtet werden, entstehen Nachteile: Es muss erneut eine Gesundheits­prüfung abgelegt werden, wobei zwischenzeitlich aufgetretene Vorerkrankungen zu Problemen führen können. Außerdem ist ihr Eintrittsalter höher, weshalb der Beitrag teurer ausfällt. Diese Risiken lassen sich mit einer Anwartschafts­versicherung umgehen, die bereits für wenige Euro im Monat erhältlich ist.

Eine Anwartschaft ist somit sinnvoll, wenn eine Verbeamtung aussteht oder davon auszugehen ist, dass die Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt in die private Kranken­versicherung zurückkehren.

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