Beihilfe in Nordrhein-Westfalen: die Bemessungssätze
| Personenkreis | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | 50 % |
| mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 2026: 23.861 €) | 70 % |
| Kinder | 80 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, erhält nur der Elternteil den erhöhten Satz, der den kinderbezogenen Familienzuschlag bezieht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Aufwendungen entstehen.
Beihilfestelle und Rechtsgrundlage
Zuständig: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW) in Düsseldorf. Für Lehrkräfte vieler Schulformen sind die Beihilfestellen der fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) zuständig; sie bearbeiten auch die Beihilfe der Bediensteten der Polizeipräsidien ihres Bezirks.
Rechtsgrundlage: Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) in Verbindung mit § 75 Landesbeamtengesetz NRW.
Kostendämpfungspauschale und Eigenbehalte
Keine. Die frühere Kostendämpfungspauschale wurde für alle Rechnungen ab dem 1. Januar 2022 abgeschafft. Abzüge gibt es nur noch bei einzelnen Leistungen, etwa bei Wahlleistungen im Krankenhaus.
Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)
Nein. Nordrhein-Westfalen bietet (Stand Oktober 2026) keine pauschale Beihilfe an. Gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte zahlen ihren Krankenkassenbeitrag damit vollständig selbst – für die allermeisten ist die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung deshalb die wirtschaftlichere Lösung.
Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)
Ja – ohne monatlichen Eigenbeitrag. Chefarztbehandlung ist abzüglich 10 € pro Tag beihilfefähig, die Unterbringung bis zum Zweibettzimmer abzüglich 15 € pro Tag (jeweils für höchstens 20 Tage im Kalenderjahr).
Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?
Ja. Polizeivollzugsbeamte in NRW erhalten freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht. Ergänzend gibt es Beihilfe für Mehrkosten, etwa für privatärztliche Behandlung oder Wahlleistungen; Angehörige sind beihilfeberechtigt. Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge – dann gilt Beihilfe mit 70 %.
Lehrkräfte und Referendariat in Nordrhein-Westfalen
Lehrkräfte werden in NRW in der Regel verbeamtet. Die Höchstaltersgrenze für das Beamtenverhältnis auf Probe liegt vor Vollendung des 42. Lebensjahres; sie erhöht sich unter anderem für Kinderbetreuung und Pflege. Der Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter 18 Monate und findet an Schulen sowie an 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) mit 106 Seminaren statt; Einstellungen erfolgen zum 1. Mai und meist auch zum 1. November. Allein zum 1. Mai 2026 haben 3.364 Lehramtsanwärterinnen und -anwärter ihren Vorbereitungsdienst in NRW begonnen.
Wir beraten Lehramtsstudierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:
- Aachen
- Bielefeld
- Bochum
- Bonn
- Dortmund
- Duisburg
- Essen
- Köln
- Münster
- Paderborn
- Siegen
- Wuppertal
Gut zu wissen
- Beihilfeanträge können innerhalb von 24 Monaten nach der Rechnungsstellung eingereicht werden.
- Die BeihilfeNRW-App ist der digitale Einreichungsweg für Belege; seit Februar 2026 kommen Bescheide auch digital in die App-Postbox. Erstanträge werden weiterhin auf Papier gestellt.
- Die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner ist an den Rentenwert gekoppelt: 23.861 € für 2026, 24.873 € ab 2027.
- Die Beihilfestellen empfehlen, Anträge erst ab rund 200 € Gesamtbetrag zu stellen.
Was das für Ihre private Krankenversicherung bedeutet
- Restkostentarif: Aktiv erhalten Sie in Nordrhein-Westfalen in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
- Beihilfeergänzung: Chefarzt und Zweibettzimmer sind beihilfefähig. Ein Beihilfeergänzungstarif kann verbleibende Eigenanteile, Abzüge und Höchstbeträge der Beihilfe abfedern.
- Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risikovoranfrage.
- Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
- Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschaftsversicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkostenversicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Nordrhein-Westfalen?
Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 2026: 23.861 €): 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungsempfänger: 70 %. Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, erhält nur der Elternteil den erhöhten Satz, der den kinderbezogenen Familienzuschlag bezieht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Aufwendungen entstehen.
Gibt es in Nordrhein-Westfalen die pauschale Beihilfe?
Nein. Nordrhein-Westfalen bietet (Stand Oktober 2026) keine pauschale Beihilfe an. Gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte zahlen ihren Krankenkassenbeitrag damit vollständig selbst – für die allermeisten ist die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung deshalb die wirtschaftlichere Lösung.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Nordrhein-Westfalen beihilfefähig?
Ja – ohne monatlichen Eigenbeitrag. Chefarztbehandlung ist abzüglich 10 € pro Tag beihilfefähig, die Unterbringung bis zum Zweibettzimmer abzüglich 15 € pro Tag (jeweils für höchstens 20 Tage im Kalenderjahr).
Erhalten Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen freie Heilfürsorge?
Ja. Polizeivollzugsbeamte in NRW erhalten freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht. Ergänzend gibt es Beihilfe für Mehrkosten, etwa für privatärztliche Behandlung oder Wahlleistungen; Angehörige sind beihilfeberechtigt. Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge – dann gilt Beihilfe mit 70 %.
Kann ich mich als Beamter in Nordrhein-Westfalen online beraten lassen?
Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Nordrhein-Westfalen unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risikovoranfrage.
Quellen & Stand der Informationen
- recht.nrw.de – Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW), Fassung ab 04.08.2026
- recht.nrw.de – BVO NRW, Fassung ab 01.01.2026
- Bezirksregierung Arnsberg – Merkblatt Bemessungssätze/Belastungsgrenze
- Bezirksregierung Köln – FAQ Bemessungssätze
- Bezirksregierung Köln – Beihilfe (Zuständigkeit)
- Bezirksregierung Detmold – Beihilfestelle und Zentrale Koordinierungsstelle Beihilfe
- Bezirksregierung Düsseldorf – Beihilfe für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
- Bezirksregierung Düsseldorf – FAQs Beihilfe (Antragsfrist 24 Monate)
- MB.NRW 2026 Nr. 178 – Einkommensgrenze § 2 BVO NRW
- dbb NRW – Kostendämpfungspauschale abgeschafft (10.06.2022)
- Landtag NRW – Sitzungsunterlagen zur Anhörung pauschale Beihilfe (Drs. 18/8114)
- BeihilfeNRW-App Infoseite
- LBV NRW – Dienststellenseite
- recht.nrw.de – Polizei-Heilfürsorgeverordnung (FHVOPol)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.
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