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Beamte in Nordrhein-Westfalen

Beihilfe & private Kranken­versicherung für Beamte in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland – und eines der wichtigsten für Lehrkräfte, Polizei und Verwaltung. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten kommen aus NRW. Wir beraten Sie in Nordrhein-Westfalen unabhängig und online – per Video oder Telefon.

Beihilfe in Nordrhein-Westfalen: die Bemessungs­sätze

Beihilfe-Bemessungs­sätze in Nordrhein-Westfalen
PersonenkreisBemessungs­satz
Beamtinnen und Beamte50 %
mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 2026: 23.861 €)70 %
Kinder80 %
Versorgungs­empfänger70 %

Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, erhält nur der Elternteil den erhöhten Satz, der den kinderbezogenen Familienzuschlag bezieht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Aufwendungen entstehen.

Beihilfestelle und Rechtsgrundlage

Zuständig: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW) in Düsseldorf. Für Lehrkräfte vieler Schulformen sind die Beihilfestellen der fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) zuständig; sie bearbeiten auch die Beihilfe der Bediensteten der Polizeipräsidien ihres Bezirks.

Rechtsgrundlage: Beihilfen­verordnung NRW (BVO NRW) in Verbindung mit § 75 Landes­beamten­gesetz NRW.

Kosten­dämpfungs­pauschale und Eigenbehalte

Keine. Die frühere Kosten­dämpfungs­pauschale wurde für alle Rechnungen ab dem 1. Januar 2022 abgeschafft. Abzüge gibt es nur noch bei einzelnen Leistungen, etwa bei Wahlleistungen im Krankenhaus.

Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)

Nein. Nordrhein-Westfalen bietet (Stand Oktober 2026) keine pauschale Beihilfe an. Gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte zahlen ihren Krankenkassenbeitrag damit vollständig selbst – für die allermeisten ist die Kombination aus Beihilfe und privater Kranken­versicherung deshalb die wirtschaftlichere Lösung.

Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)

Ja – ohne monatlichen Eigenbeitrag. Chefarztbehandlung ist abzüglich 10 € pro Tag beihilfefähig, die Unterbringung bis zum Zweibettzimmer abzüglich 15 € pro Tag (jeweils für höchstens 20 Tage im Kalenderjahr).

Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?

Ja. Polizei­vollzugs­beamte in NRW erhalten freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht. Ergänzend gibt es Beihilfe für Mehrkosten, etwa für privatärztliche Behandlung oder Wahlleistungen; Angehörige sind beihilfeberechtigt. Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge – dann gilt Beihilfe mit 70 %.

Lehrkräfte und Referendariat in Nordrhein-Westfalen

Lehrkräfte werden in NRW in der Regel verbeamtet. Die Höchst­alters­grenze für das Beamtenverhältnis auf Probe liegt vor Vollendung des 42. Lebensjahres; sie erhöht sich unter anderem für Kinderbetreuung und Pflege. Der Vorbereitungs­dienst dauert für alle Lehrämter 18 Monate und findet an Schulen sowie an 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) mit 106 Seminaren statt; Einstellungen erfolgen zum 1. Mai und meist auch zum 1. November. Allein zum 1. Mai 2026 haben 3.364 Lehramts­anwärterinnen und -anwärter ihren Vorbereitungs­dienst in NRW begonnen.

Wir beraten Lehramts­studierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:

  • Aachen
  • Bielefeld
  • Bochum
  • Bonn
  • Dortmund
  • Duisburg
  • Essen
  • Köln
  • Münster
  • Paderborn
  • Siegen
  • Wuppertal

Gut zu wissen

  • Beihilfeanträge können innerhalb von 24 Monaten nach der Rechnungsstellung eingereicht werden.
  • Die BeihilfeNRW-App ist der digitale Einreichungsweg für Belege; seit Februar 2026 kommen Bescheide auch digital in die App-Postbox. Erstanträge werden weiterhin auf Papier gestellt.
  • Die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner ist an den Rentenwert gekoppelt: 23.861 € für 2026, 24.873 € ab 2027.
  • Die Beihilfestellen empfehlen, Anträge erst ab rund 200 € Gesamtbetrag zu stellen.

Was das für Ihre private Kranken­versicherung bedeutet

  • Restkosten­tarif: Aktiv erhalten Sie in Nordrhein-Westfalen in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
  • Beihilfeergänzung: Chefarzt und Zweibettzimmer sind beihilfefähig. Ein Beihilfe­ergänzungs­tarif kann verbleibende Eigenanteile, Abzüge und Höchstbeträge der Beihilfe abfedern.
  • Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risiko­vor­anfrage.
  • Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungs­dienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheits­prüfung möglich ist.
  • Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschafts­versicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkosten­versicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Nordrhein-Westfalen?

Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 2026: 23.861 €): 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungs­empfänger: 70 %. Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, erhält nur der Elternteil den erhöhten Satz, der den kinderbezogenen Familienzuschlag bezieht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Aufwendungen entstehen.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen die pauschale Beihilfe?

Nein. Nordrhein-Westfalen bietet (Stand Oktober 2026) keine pauschale Beihilfe an. Gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte zahlen ihren Krankenkassenbeitrag damit vollständig selbst – für die allermeisten ist die Kombination aus Beihilfe und privater Kranken­versicherung deshalb die wirtschaftlichere Lösung.

Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Nordrhein-Westfalen beihilfefähig?

Ja – ohne monatlichen Eigenbeitrag. Chefarztbehandlung ist abzüglich 10 € pro Tag beihilfefähig, die Unterbringung bis zum Zweibettzimmer abzüglich 15 € pro Tag (jeweils für höchstens 20 Tage im Kalenderjahr).

Erhalten Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen freie Heilfürsorge?

Ja. Polizei­vollzugs­beamte in NRW erhalten freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht. Ergänzend gibt es Beihilfe für Mehrkosten, etwa für privatärztliche Behandlung oder Wahlleistungen; Angehörige sind beihilfeberechtigt. Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge – dann gilt Beihilfe mit 70 %.

Kann ich mich als Beamter in Nordrhein-Westfalen online beraten lassen?

Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Nordrhein-Westfalen unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risiko­vor­anfrage.

Quellen & Stand der Informationen
  1. recht.nrw.de – Beihilfen­verordnung NRW (BVO NRW), Fassung ab 04.08.2026
  2. recht.nrw.de – BVO NRW, Fassung ab 01.01.2026
  3. Bezirksregierung Arnsberg – Merkblatt Bemessungs­sätze/Belastungsgrenze
  4. Bezirksregierung Köln – FAQ Bemessungs­sätze
  5. Bezirksregierung Köln – Beihilfe (Zuständigkeit)
  6. Bezirksregierung Detmold – Beihilfestelle und Zentrale Koordinierungsstelle Beihilfe
  7. Bezirksregierung Düsseldorf – Beihilfe für Lehrkräfte im Vorbereitungs­dienst
  8. Bezirksregierung Düsseldorf – FAQs Beihilfe (Antragsfrist 24 Monate)
  9. MB.NRW 2026 Nr. 178 – Einkommensgrenze § 2 BVO NRW
  10. dbb NRW – Kosten­dämpfungs­pauschale abgeschafft (10.06.2022)
  11. Landtag NRW – Sitzungsunterlagen zur Anhörung pauschale Beihilfe (Drs. 18/8114)
  12. BeihilfeNRW-App Infoseite
  13. LBV NRW – Dienststellenseite
  14. recht.nrw.de – Polizei-Heilfürsorgeverordnung (FHVOPol)

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.

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