Beihilfe in Brandenburg: die Bemessungssätze
| Personenkreis | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | 50 % |
| mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 20.000 €) | 70 % |
| Kinder | 80 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
Der erhöhte Satz gilt nur für den Elternteil, der den Familienzuschlag tatsächlich bezieht; während der Elternzeit gelten 70 %.
Beihilfestelle und Rechtsgrundlage
Zuständig: Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) – auch für verbeamtete Lehrkräfte
Rechtsgrundlage: § 62 Landesbeamtengesetz Brandenburg in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), die entsprechend gilt.
Kostendämpfungspauschale und Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Es gelten Eigenbehalte nach der Bundesbeihilfeverordnung: 10 % (mindestens 5 €, höchstens 10 €) etwa für Arznei- und Hilfsmittel sowie 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr; darüber greift eine Belastungsgrenze von 2 % (chronisch Kranke 1 %).
Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)
Ja, seit dem 1. Januar 2020. Der Zuschuss beträgt 50 % des Beitrags zu einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung (bei der PKV höchstens bis zum Basistarif); die Pflegeversicherung ist nicht umfasst. Die Entscheidung ist unwiderruflich und gilt auch im Ruhestand. Beamte auf Widerruf können bei der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe einmalig neu wählen.
Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)
Nein, Wahlleistungen sind grundsätzlich nicht beihilfefähig (Ausnahme: ein kleiner Bestandsschutz für Schwerbehinderte aus dem Jahr 1999).
Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?
Ja. Polizeivollzugsbeamte erhalten freie Heilfürsorge (§ 114 LBG). Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 % – alternativ können frühere Heilfürsorgeberechtigte die pauschale Beihilfe wählen.
Lehrkräfte und Referendariat in Brandenburg
Im Vorbereitungsdienst werden Lehrkräfte zu Beamten auf Widerruf ernannt; eine Verbeamtung auf Probe ist bis zur Vollendung des 47. Lebensjahres möglich. Der Vorbereitungsdienst ist mit 12 Monaten vergleichsweise kurz und findet an der Ausbildungsschule sowie an den vier Pädagogischen Zentren des Landesinstituts (LIBRA) in Bernau, Cottbus, Neuruppin und Potsdam statt.
Wir beraten Lehramtsstudierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:
- Potsdam
Gut zu wissen
- Beihilfeanträge können drei Jahre lang gestellt werden, in der Regel ab 200 € Gesamtaufwendungen.
- Seit Ende 2025 gibt es die Beihilfe-App dBeihilfePlus der ZBB.
- Für den Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf gilt eine Altersgrenze von 40 Jahren.
Was das für Ihre private Krankenversicherung bedeutet
- Restkostentarif: Aktiv erhalten Sie in Brandenburg in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
- Chefarzt & Zweibettzimmer: Da Wahlleistungen in Brandenburg nicht beihilfefähig sind, sichern Sie diese – falls gewünscht – über einen Wahlleistungs- bzw. Beihilfeergänzungstarif privat ab.
- Pauschale Beihilfe oder PKV?: Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Für die meisten jungen, gesunden Beamtinnen und Beamten ist die individuelle Beihilfe mit PKV langfristig günstiger; die pauschale Beihilfe kann sich vor allem bei erheblichen Vorerkrankungen oder für Familien mit mehreren Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung lohnen. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.
- Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risikovoranfrage.
- Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
- Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschaftsversicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkostenversicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Brandenburg?
Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 20.000 €): 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungsempfänger: 70 %. Der erhöhte Satz gilt nur für den Elternteil, der den Familienzuschlag tatsächlich bezieht; während der Elternzeit gelten 70 %.
Gibt es in Brandenburg die pauschale Beihilfe?
Ja, seit dem 1. Januar 2020. Der Zuschuss beträgt 50 % des Beitrags zu einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung (bei der PKV höchstens bis zum Basistarif); die Pflegeversicherung ist nicht umfasst. Die Entscheidung ist unwiderruflich und gilt auch im Ruhestand. Beamte auf Widerruf können bei der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe einmalig neu wählen.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Brandenburg beihilfefähig?
Nein, Wahlleistungen sind grundsätzlich nicht beihilfefähig (Ausnahme: ein kleiner Bestandsschutz für Schwerbehinderte aus dem Jahr 1999).
Erhalten Polizeibeamte in Brandenburg freie Heilfürsorge?
Ja. Polizeivollzugsbeamte erhalten freie Heilfürsorge (§ 114 LBG). Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 % – alternativ können frühere Heilfürsorgeberechtigte die pauschale Beihilfe wählen.
Kann ich mich als Beamter in Brandenburg online beraten lassen?
Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Brandenburg unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risikovoranfrage.
Quellen & Stand der Informationen
- ZBB – Informationsblatt Bemessungssatz (Stand 15.10.2021)
- ZBB – Informationsblatt für Beihilfeberechtigte (Stand 01.01.2026)
- ZBB – Informationsblatt Eigenbehalte (Stand 01.09.2025)
- ZBB – Informationsblatt Krankenhaus (Stand 01.01.2026)
- ZBB – Individuelle Beihilfe
- ZBB – Pauschale Beihilfe
- ZBB – Informationsblatt pauschale Beihilfe (Stand 03.12.2025)
- ZBB – Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe (GVBl. I Nr. 19/2019)
- ZBB – Erläuterung der Beihilfeformen
- ZBB – Beihilfe-App
- ZBB – Aufgaben und Struktur
- BRAVORS – Landesbeamtengesetz Brandenburg
- MBJS – Einstellungen in den Schuldienst
- MBJS – Lehrkräfte grundständige Ausbildung
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.
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