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Beamte in Sachsen

Beihilfe & private Kranken­versicherung für Beamte in Sachsen

Sachsen hat seit 2024 besonders familienfreundliche Beihilfesätze – mit 90 % ab zwei Kindern. Das verändert die PKV-Planung grundlegend. Wir beraten Sie in Sachsen unabhängig und online – per Video oder Telefon.

Beihilfe in Sachsen: die Bemessungs­sätze

Beihilfe-Bemessungs­sätze in Sachsen
PersonenkreisBemessungs­satz
Beamtinnen und Beamte ohne Kind50 %
mit einem berücksichtigungsfähigen Kind70 %
ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern90 %
Ehe- oder Lebenspartner90 %
Kinder90 %
Versorgungs­empfänger (ab zwei Kindern 90 %)70 %

Seit dem 1. Januar 2024 gelten in Sachsen besonders familienfreundliche Sätze: Ein erhöhter Satz bleibt in der Regel lebenslang bestehen („Verstetigung“). Für Pflegeaufwendungen gelten abweichende Sätze.

Beihilfestelle und Rechtsgrundlage

Zuständig: Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) Sachsen – Beihilfestelle

Rechtsgrundlage: § 80 Sächsisches Beamtengesetz in Verbindung mit der Sächsischen Beihilfe­verordnung (SächsBhVO); pauschale Beihilfe nach § 80a SächsBG.

Kosten­dämpfungs­pauschale und Eigenbehalte

Keine Kosten­dämpfungs­pauschale. Es gelten Eigenbeteiligungen von 4 bis 5 € je Arznei- oder Verbandmittel und 10 € je Fahrt, begrenzt durch eine Belastungsgrenze von 2 % der Einkünfte.

Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)

Ja, seit dem 1. Januar 2024 (§ 80a SächsBG). Der Zuschuss beträgt 50 % des Kranken­versicherungsbeitrags (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs), auch für berücksichtigungsfähige Angehörige. Antrag und Verzicht sind unwiderruflich – außer bei einem neuen Beamtenverhältnis, etwa nach dem Vorbereitungs­dienst. Gezahlt wird ab dem Folgemonat.

Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)

Ja. Chefarztbehandlung ist beihilfefähig, die Unterkunft im Zweibettzimmer abzüglich 14,50 € pro Tag.

Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?

Ja. Polizei­vollzugs­beamte erhalten Heilfürsorge, solange sie Besoldung erhalten (Sächsische Heilfürsorgeverordnung von 2025). Im Ruhestand endet sie; dann gilt Beihilfe mit 70 % (ab zwei Kindern 90 %).

Lehrkräfte und Referendariat in Sachsen

Lehrkräfte werden in Sachsen verbeamtet, wenn sie bei der Einstellung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Vorbereitungs­dienst umfasst drei Unterrichtshalbjahre (rund 18 Monate) und wird über das Landesamt für Schule und Bildung an den Standorten Chemnitz, Dresden, Leipzig und Löbau organisiert.

Wir beraten Lehramts­studierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:

  • Chemnitz
  • Dresden
  • Leipzig

Gut zu wissen

  • Mit 90 % Beihilfe ab zwei Kindern genügt für Familien oft ein sehr kleiner PKV-Restkosten­tarif.
  • Beihilfebelege müssen innerhalb von zwei Jahren eingereicht werden.

Was das für Ihre private Kranken­versicherung bedeutet

  • Restkosten­tarif: In Sachsen hängt Ihr Bemessungs­satz stark von der Kinderzahl ab – von 50 % ohne Kind bis 90 % ab zwei Kindern. Der PKV-Tarif muss sich daran flexibel anpassen lassen; für Familien ist der Restkostenanteil besonders klein.
  • Beihilfeergänzung: Chefarzt und Zweibettzimmer sind beihilfefähig. Ein Beihilfe­ergänzungs­tarif kann verbleibende Eigenanteile, Abzüge und Höchstbeträge der Beihilfe abfedern.
  • Pauschale Beihilfe oder PKV?: Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Für die meisten jungen, gesunden Beamtinnen und Beamten ist die individuelle Beihilfe mit PKV langfristig günstiger; die pauschale Beihilfe kann sich vor allem bei erheblichen Vorerkrankungen oder für Familien mit mehreren Kindern in der gesetzlichen Kranken­versicherung lohnen. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.
  • Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risiko­vor­anfrage.
  • Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungs­dienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheits­prüfung möglich ist.
  • Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschafts­versicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkosten­versicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Sachsen?

Beamtinnen und Beamte ohne Kind: 50 %; mit einem berücksichtigungsfähigen Kind: 70 %; ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern: 90 %; Ehe- oder Lebenspartner: 90 %; Kinder: 90 %. Seit dem 1. Januar 2024 gelten in Sachsen besonders familienfreundliche Sätze: Ein erhöhter Satz bleibt in der Regel lebenslang bestehen („Verstetigung“). Für Pflegeaufwendungen gelten abweichende Sätze.

Gibt es in Sachsen die pauschale Beihilfe?

Ja, seit dem 1. Januar 2024 (§ 80a SächsBG). Der Zuschuss beträgt 50 % des Kranken­versicherungsbeitrags (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs), auch für berücksichtigungsfähige Angehörige. Antrag und Verzicht sind unwiderruflich – außer bei einem neuen Beamtenverhältnis, etwa nach dem Vorbereitungs­dienst. Gezahlt wird ab dem Folgemonat.

Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Sachsen beihilfefähig?

Ja. Chefarztbehandlung ist beihilfefähig, die Unterkunft im Zweibettzimmer abzüglich 14,50 € pro Tag.

Erhalten Polizeibeamte in Sachsen freie Heilfürsorge?

Ja. Polizei­vollzugs­beamte erhalten Heilfürsorge, solange sie Besoldung erhalten (Sächsische Heilfürsorgeverordnung von 2025). Im Ruhestand endet sie; dann gilt Beihilfe mit 70 % (ab zwei Kindern 90 %).

Kann ich mich als Beamter in Sachsen online beraten lassen?

Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Sachsen unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risiko­vor­anfrage.

Quellen & Stand der Informationen
  1. LSF Sachsen – FAQ Beihilfebemessungssatz (Stand 15.12.2025)
  2. LSF Sachsen – FAQ Konkurrenzen und Verstetigung
  3. LSF Sachsen – Merkblatt Wichtige Informationen zur Beihilfe
  4. LSF Sachsen – Merkblatt Beihilfe bei Versorgungsbeginn
  5. LSF Sachsen – FAQ Pauschale Beihilfe
  6. § 80 SächsBG (Gesetzestext)
  7. § 80a SächsBG – Pauschale Beihilfe (Gesetzestext)
  8. § 7 SächsBG – Höchst­alters­grenze (Gesetzestext)
  9. § 135 SächsBG – Heilfürsorge (Gesetzestext)
  10. REVOSax – Sächsische Beihilfe­verordnung (SächsBhVO)
  11. REVOSax – Sächsische Heilfürsorgeverordnung (SächsHfVO)
  12. Lehrer werden in Sachsen – Infos zum Schuldienst
  13. Lehrer werden in Sachsen – Infos zum Vorbereitungs­dienst
  14. Lehrer werden in Sachsen – Lehramt studieren an sechs Hochschulen

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.

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