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Beamte in Rheinland-Pfalz

Beihilfe & private Kranken­versicherung für Beamte in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hält an der Kosten­dämpfungs­pauschale fest und verlangt für Wahlleistungen einen eigenen Monatsbeitrag – beides gehört in die PKV-Planung. Wir beraten Sie in Rheinland-Pfalz unabhängig und online – per Video oder Telefon.

Beihilfe in Rheinland-Pfalz: die Bemessungs­sätze

Beihilfe-Bemessungs­sätze in Rheinland-Pfalz
PersonenkreisBemessungs­satz
Beamtinnen und Beamte50 %
mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
Ehe- oder Lebenspartner70 %
Kinder80 %
Versorgungs­empfänger70 %

Versorgungs­empfänger mit niedrigem Einkommen und hohem PKV-Beitrag können auf Antrag 80 % erhalten. Bei einem Arbeitgeberzuschuss zum Kranken­versicherungsbeitrag sinkt der Satz um 20 Prozentpunkte.

Beihilfestelle und Rechtsgrundlage

Zuständig: Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz (LfF), Beihilfestelle – digital über eBeihilfe

Rechtsgrundlage: Beihilfen­verordnung Rheinland-Pfalz (BVO) auf Grundlage von § 66 Landes­beamten­gesetz.

Kosten­dämpfungs­pauschale und Eigenbehalte

Ja. Die jährliche Kosten­dämpfungs­pauschale ist in sechs Stufen gestaffelt: 100 € (A 7–A 8), 150 € (A 9–A 11), 300 € (A 12–A 15) bis zu 750 € in den höchsten Gruppen; sie mindert sich um 40 € je berücksichtigungsfähigem Kind. Bis A 6 und für Anwärter entfällt sie.

Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)

Nein. Rheinland-Pfalz bietet keine pauschale Beihilfe an; ein Gesetzentwurf aus dem Jahr 2025 ist bislang nicht umgesetzt.

Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)

Ja, gegen einen monatlichen Betrag von 26 € (gilt auch für berücksichtigungsfähige Angehörige). Die Erklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Begründung des Beamtenverhältnisses abgegeben werden; ein Widerruf ist jederzeit zum Monatsersten möglich. Bei der Unterkunft werden 12 € pro Tag abgezogen.

Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?

Für Neueinstellungen gilt: Polizei­vollzugs­beamte und -anwärter in Rheinland-Pfalz erhalten Beihilfe und eine erhöhte Unfallfürsorge – keine freie Heilfürsorge. Ergänzend wird eine private Kranken­versicherung benötigt; im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %.

Lehrkräfte und Referendariat in Rheinland-Pfalz

Mit abgeschlossener Lehramtsausbildung ist die direkte Berufung ins Beamtenverhältnis möglich. Grundschullehrkräfte sind in A 12 eingruppiert; ein Stufenplan zu A 13 ist politisch vereinbart. Der Vorbereitungs­dienst dauert für Gymnasium und Grundschule 18 Monate und findet an Staatlichen Studienseminaren statt; eingestellt wird für allgemeinbildende Lehrämter zum 15. Januar und 1. August.

Wir beraten Lehramts­studierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:

  • Kaiserslautern
  • Koblenz
  • Landau
  • Mainz
  • Trier

Gut zu wissen

  • Rheinland-Pfalz hat mit bis zu 750 € im Jahr eine der höchsten Kosten­dämpfungs­pauschalen.
  • Der Wahlleistungs­beitrag von 26 € monatlich ist höher als in den Nachbarländern – ein Vergleich mit einem privaten Wahl­leistungs­tarif lohnt sich.

Was das für Ihre private Kranken­versicherung bedeutet

  • Restkosten­tarif: Aktiv erhalten Sie in Rheinland-Pfalz in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
  • Chefarzt & Zweibettzimmer: Der Dienstherr verlangt für Wahlleistungen 26 € im Monat. Wir vergleichen das mit einem privaten Wahl­leistungs­tarif – und achten auf die Erklärungsfrist.
  • Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risiko­vor­anfrage.
  • Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungs­dienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheits­prüfung möglich ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Rheinland-Pfalz?

Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner: 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungs­empfänger: 70 %. Versorgungs­empfänger mit niedrigem Einkommen und hohem PKV-Beitrag können auf Antrag 80 % erhalten. Bei einem Arbeitgeberzuschuss zum Kranken­versicherungsbeitrag sinkt der Satz um 20 Prozentpunkte.

Gibt es in Rheinland-Pfalz die pauschale Beihilfe?

Nein. Rheinland-Pfalz bietet keine pauschale Beihilfe an; ein Gesetzentwurf aus dem Jahr 2025 ist bislang nicht umgesetzt.

Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Rheinland-Pfalz beihilfefähig?

Ja, gegen einen monatlichen Betrag von 26 € (gilt auch für berücksichtigungsfähige Angehörige). Die Erklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Begründung des Beamtenverhältnisses abgegeben werden; ein Widerruf ist jederzeit zum Monatsersten möglich. Bei der Unterkunft werden 12 € pro Tag abgezogen.

Erhalten Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz freie Heilfürsorge?

Für Neueinstellungen gilt: Polizei­vollzugs­beamte und -anwärter in Rheinland-Pfalz erhalten Beihilfe und eine erhöhte Unfallfürsorge – keine freie Heilfürsorge. Ergänzend wird eine private Kranken­versicherung benötigt; im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %.

Kann ich mich als Beamter in Rheinland-Pfalz online beraten lassen?

Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Rheinland-Pfalz unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risiko­vor­anfrage.

Quellen & Stand der Informationen
  1. LfF RLP: Merkblatt Beihilfebemessungssätze (Stand 04/2025)
  2. LfF RLP: Merkblatt Kosten­dämpfungs­pauschale (Stand 03/2024)
  3. LfF RLP: Merkblatt Wahlleistungen (Stand 08/2018)
  4. LfF RLP: Wahlleistungen im Krankenhaus
  5. Bürgerbeauftragter RLP: Kosten­dämpfungs­pauschale (2023)
  6. Landtag RLP, Drs. 18/13095: CDU-Gesetzentwurf (KDP-Abschaffung, pauschale Beihilfe)
  7. Landtag RLP, Drs. 18/6756: Pauschale Beihilfe (2023)
  8. GdP RLP: Saarland schafft Kosten­dämpfungs­pauschale weitgehend ab (Oktober 2026)
  9. Polizei RLP: Wir bieten
  10. Hallesche: Beihilferegelungen im Überblick (W 611 A, Stand 06/2026)
  11. Bildungsministerium RLP: Studium und Vorbereitungs­dienst
  12. Bildungsministerium RLP: Lehramt Gymnasium
  13. Bildungsministerium RLP: Lehramt Grundschule
  14. Bildungsministerium RLP: Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.

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