Beihilfe in Rheinland-Pfalz: die Bemessungssätze
| Personenkreis | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | 50 % |
| mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Ehe- oder Lebenspartner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
Versorgungsempfänger mit niedrigem Einkommen und hohem PKV-Beitrag können auf Antrag 80 % erhalten. Bei einem Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag sinkt der Satz um 20 Prozentpunkte.
Beihilfestelle und Rechtsgrundlage
Zuständig: Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz (LfF), Beihilfestelle – digital über eBeihilfe
Rechtsgrundlage: Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) auf Grundlage von § 66 Landesbeamtengesetz.
Kostendämpfungspauschale und Eigenbehalte
Ja. Die jährliche Kostendämpfungspauschale ist in sechs Stufen gestaffelt: 100 € (A 7–A 8), 150 € (A 9–A 11), 300 € (A 12–A 15) bis zu 750 € in den höchsten Gruppen; sie mindert sich um 40 € je berücksichtigungsfähigem Kind. Bis A 6 und für Anwärter entfällt sie.
Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)
Nein. Rheinland-Pfalz bietet keine pauschale Beihilfe an; ein Gesetzentwurf aus dem Jahr 2025 ist bislang nicht umgesetzt.
Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)
Ja, gegen einen monatlichen Betrag von 26 € (gilt auch für berücksichtigungsfähige Angehörige). Die Erklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Begründung des Beamtenverhältnisses abgegeben werden; ein Widerruf ist jederzeit zum Monatsersten möglich. Bei der Unterkunft werden 12 € pro Tag abgezogen.
Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?
Für Neueinstellungen gilt: Polizeivollzugsbeamte und -anwärter in Rheinland-Pfalz erhalten Beihilfe und eine erhöhte Unfallfürsorge – keine freie Heilfürsorge. Ergänzend wird eine private Krankenversicherung benötigt; im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %.
Lehrkräfte und Referendariat in Rheinland-Pfalz
Mit abgeschlossener Lehramtsausbildung ist die direkte Berufung ins Beamtenverhältnis möglich. Grundschullehrkräfte sind in A 12 eingruppiert; ein Stufenplan zu A 13 ist politisch vereinbart. Der Vorbereitungsdienst dauert für Gymnasium und Grundschule 18 Monate und findet an Staatlichen Studienseminaren statt; eingestellt wird für allgemeinbildende Lehrämter zum 15. Januar und 1. August.
Wir beraten Lehramtsstudierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:
- Kaiserslautern
- Koblenz
- Landau
- Mainz
- Trier
Gut zu wissen
- Rheinland-Pfalz hat mit bis zu 750 € im Jahr eine der höchsten Kostendämpfungspauschalen.
- Der Wahlleistungsbeitrag von 26 € monatlich ist höher als in den Nachbarländern – ein Vergleich mit einem privaten Wahlleistungstarif lohnt sich.
Was das für Ihre private Krankenversicherung bedeutet
- Restkostentarif: Aktiv erhalten Sie in Rheinland-Pfalz in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
- Chefarzt & Zweibettzimmer: Der Dienstherr verlangt für Wahlleistungen 26 € im Monat. Wir vergleichen das mit einem privaten Wahlleistungstarif – und achten auf die Erklärungsfrist.
- Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risikovoranfrage.
- Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Rheinland-Pfalz?
Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner: 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungsempfänger: 70 %. Versorgungsempfänger mit niedrigem Einkommen und hohem PKV-Beitrag können auf Antrag 80 % erhalten. Bei einem Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag sinkt der Satz um 20 Prozentpunkte.
Gibt es in Rheinland-Pfalz die pauschale Beihilfe?
Nein. Rheinland-Pfalz bietet keine pauschale Beihilfe an; ein Gesetzentwurf aus dem Jahr 2025 ist bislang nicht umgesetzt.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Rheinland-Pfalz beihilfefähig?
Ja, gegen einen monatlichen Betrag von 26 € (gilt auch für berücksichtigungsfähige Angehörige). Die Erklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Begründung des Beamtenverhältnisses abgegeben werden; ein Widerruf ist jederzeit zum Monatsersten möglich. Bei der Unterkunft werden 12 € pro Tag abgezogen.
Erhalten Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz freie Heilfürsorge?
Für Neueinstellungen gilt: Polizeivollzugsbeamte und -anwärter in Rheinland-Pfalz erhalten Beihilfe und eine erhöhte Unfallfürsorge – keine freie Heilfürsorge. Ergänzend wird eine private Krankenversicherung benötigt; im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %.
Kann ich mich als Beamter in Rheinland-Pfalz online beraten lassen?
Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Rheinland-Pfalz unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risikovoranfrage.
Quellen & Stand der Informationen
- LfF RLP: Merkblatt Beihilfebemessungssätze (Stand 04/2025)
- LfF RLP: Merkblatt Kostendämpfungspauschale (Stand 03/2024)
- LfF RLP: Merkblatt Wahlleistungen (Stand 08/2018)
- LfF RLP: Wahlleistungen im Krankenhaus
- Bürgerbeauftragter RLP: Kostendämpfungspauschale (2023)
- Landtag RLP, Drs. 18/13095: CDU-Gesetzentwurf (KDP-Abschaffung, pauschale Beihilfe)
- Landtag RLP, Drs. 18/6756: Pauschale Beihilfe (2023)
- GdP RLP: Saarland schafft Kostendämpfungspauschale weitgehend ab (Oktober 2026)
- Polizei RLP: Wir bieten
- Hallesche: Beihilferegelungen im Überblick (W 611 A, Stand 06/2026)
- Bildungsministerium RLP: Studium und Vorbereitungsdienst
- Bildungsministerium RLP: Lehramt Gymnasium
- Bildungsministerium RLP: Lehramt Grundschule
- Bildungsministerium RLP: Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.
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