Beihilfe in Bayern: die Bemessungssätze
| Personenkreis | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte (in Elternzeit 70 %) | 50 % |
| mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Ehe- oder Lebenspartner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
Bei mehreren Beihilfeberechtigten erhält nur eine Person den erhöhten Satz. Für Ehe- und Lebenspartner gilt eine dynamisierte Einkommensgrenze.
Beihilfestelle und Rechtsgrundlage
Zuständig: Landesamt für Finanzen (LfF) mit seinen Beihilfestellen
Rechtsgrundlage: Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) in Verbindung mit der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV).
Kostendämpfungspauschale und Eigenbehalte
Keine jährliche Kostendämpfungspauschale. Stattdessen gilt eine Eigenbeteiligung von 3 € je verordnetem Arznei- oder Verbandmittel, begrenzt durch eine Belastungsgrenze von 2 % der Jahresbezüge (1 % bei chronisch Kranken). Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind ausgenommen.
Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)
Nein. Bayern bietet keine pauschale Beihilfe an. Gesetzlich Versicherte erhalten Beihilfe nur zu Leistungen außerhalb des Kassenkatalogs, etwa für Zahnersatz, Heilpraktiker oder Wahlleistungen im Krankenhaus.
Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)
Ja – ohne monatlichen Zusatzbeitrag. Chefarzt und Zweibettzimmer sind beihilfefähig; abgezogen werden 25 € je Tag für wahlärztliche Leistungen und 7,50 € je Tag für das Zweibettzimmer (höchstens 30 Tage im Kalenderjahr).
Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?
Nur eingeschränkt. Freie Heilfürsorge erhalten vor allem Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Bereitschaftspolizei in der Ausbildung, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Für alle anderen Polizeibeamten gilt das Beihilfesystem – also 50 % Beihilfe plus private Krankenversicherung; im Ruhestand 70 %.
Lehrkräfte und Referendariat in Bayern
Lehrkräfte werden in Bayern in der Regel verbeamtet; ab dem 45. Lebensjahr ist dafür die Einwilligung des Finanzministeriums nötig. Die Eingangsbesoldung für Grund- und Mittelschullehrkräfte steigt nach einem Stufenplan bis zum 1. September 2028 auf A 13. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate und beginnt im September.
Wir beraten Lehramtsstudierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:
- Augsburg
- Bamberg
- Bayreuth
- Eichstätt
- Erlangen
- München
- Passau
- Regensburg
- Würzburg
Gut zu wissen
- Beihilfeanträge müssen innerhalb von drei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen eingehen.
- Mit der App „Beihilfe Freistaat Bayern“ lassen sich Belege per Foto einreichen.
- Krankenhaus-Wahlleistungen sind ohne Zusatzbeitrag beihilfefähig – ein Vorteil gegenüber Ländern mit monatlichem Wahlleistungsbeitrag.
Was das für Ihre private Krankenversicherung bedeutet
- Restkostentarif: Aktiv erhalten Sie in Bayern in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
- Beihilfeergänzung: Chefarzt und Zweibettzimmer sind beihilfefähig. Ein Beihilfeergänzungstarif kann verbleibende Eigenanteile, Abzüge und Höchstbeträge der Beihilfe abfedern.
- Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risikovoranfrage.
- Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
- Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschaftsversicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkostenversicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Bayern?
Beamtinnen und Beamte (in Elternzeit 70 %): 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner: 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungsempfänger: 70 %. Bei mehreren Beihilfeberechtigten erhält nur eine Person den erhöhten Satz. Für Ehe- und Lebenspartner gilt eine dynamisierte Einkommensgrenze.
Gibt es in Bayern die pauschale Beihilfe?
Nein. Bayern bietet keine pauschale Beihilfe an. Gesetzlich Versicherte erhalten Beihilfe nur zu Leistungen außerhalb des Kassenkatalogs, etwa für Zahnersatz, Heilpraktiker oder Wahlleistungen im Krankenhaus.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Bayern beihilfefähig?
Ja – ohne monatlichen Zusatzbeitrag. Chefarzt und Zweibettzimmer sind beihilfefähig; abgezogen werden 25 € je Tag für wahlärztliche Leistungen und 7,50 € je Tag für das Zweibettzimmer (höchstens 30 Tage im Kalenderjahr).
Erhalten Polizeibeamte in Bayern freie Heilfürsorge?
Nur eingeschränkt. Freie Heilfürsorge erhalten vor allem Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Bereitschaftspolizei in der Ausbildung, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Für alle anderen Polizeibeamten gilt das Beihilfesystem – also 50 % Beihilfe plus private Krankenversicherung; im Ruhestand 70 %.
Kann ich mich als Beamter in Bayern online beraten lassen?
Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Bayern unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risikovoranfrage.
Quellen & Stand der Informationen
- Art. 96 BayBG – Beihilfe (gesetze-bayern.de)
- Art. 96 BayBesG – Heilfürsorge (gesetze-bayern.de)
- § 1 HeilfürsV Bayern (gesetze-bayern.de)
- Art. 48 BayHO (gesetze-bayern.de)
- StMF/LfF: Das bayerische Beihilferecht – Informationsbroschüre
- AGSV Bayern: Gespräch mit Josef Zellmeier (Juli 2025)
- DGB: Mehrheit der Dienstherren bietet pauschale Beihilfe an (Februar 2024)
- BayernPortal: Vorbereitungsdienst für Lehrämter
- GEW Bayern: Info Referendariat Gymnasien 2025
- StMUK: Lehrämter und wo man sie studieren kann
- GEW: A 13 – Stand der Dinge (2026)
- Hallesche: Beihilferegelungen im Überblick (W 611 A, Stand 06/2026)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.
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