Beihilfe in Hamburg: die Bemessungssätze
| Personenkreis | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | 50 % |
| mit mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind | 70 % |
| Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 20.000 €) | 70 % |
| Kinder | 80 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
Bei Aussteuerung durch die Versicherung steigt der Satz um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 %.
Beihilfestelle und Rechtsgrundlage
Zuständig: Zentrum für Personaldienste (ZPD), Beihilfestelle des Personalamts der Freien und Hansestadt Hamburg
Rechtsgrundlage: § 80 Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG) in Verbindung mit der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO).
Kostendämpfungspauschale und Eigenbehalte
Nein. Hamburg hat die Kostendämpfungspauschale zum 1. Januar 2020 abgeschafft. Es gelten nur Eigenbeteiligungen nach dem Muster der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa 10 % (mindestens 5 €, höchstens 10 €) bei Arznei- und Hilfsmitteln.
Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)
Ja – Hamburg hat die pauschale Beihilfe als erstes Land am 1. August 2018 eingeführt („Hamburger Modell“). Auf Antrag zahlt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags zu einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs). Antrag und Verzicht auf ergänzende Beihilfe sind unwiderruflich; der Antrag wirkt nur für die Zukunft.
Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)
Nein. Mehraufwendungen für Chefarzt und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig; beihilfefähig sind nur die allgemeinen Krankenhausleistungen.
Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?
Ja. Polizeivollzugsbeamte erhalten Heilfürsorge, solange sie Besoldung beziehen; dafür werden monatlich 1,4 % des Grundgehalts angerechnet (Anwärter ohne Anrechnung). Die Heilfürsorge kann unwiderruflich abgelehnt werden. Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 % – eine Restkostenversicherung ist dann nötig.
Lehrkräfte und Referendariat in Hamburg
Lehrkräfte mit Zweitem Staatsexamen werden in Hamburg in der Regel verbeamtet; die Höchstaltersgrenze liegt bei 45 Jahren. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate (in Teilzeit 24 Monate), beginnt zum 1. Februar oder 1. August und wird vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) begleitet.
Wir beraten Lehramtsstudierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:
- Hamburg
Gut zu wissen
- Seit 2025 wurde die Beihilfe an Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen, etwa bei digitalen Gesundheitsanwendungen und Präventionskursen; der Mindestbetrag von 200 € je Antrag ist entfallen.
- Die pauschale Beihilfe steht grundsätzlich allen Beihilfeberechtigten offen – auch bereits verbeamteten.
Was das für Ihre private Krankenversicherung bedeutet
- Restkostentarif: Aktiv erhalten Sie in Hamburg in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
- Chefarzt & Zweibettzimmer: Da Wahlleistungen in Hamburg nicht beihilfefähig sind, sichern Sie diese – falls gewünscht – über einen Wahlleistungs- bzw. Beihilfeergänzungstarif privat ab.
- Pauschale Beihilfe oder PKV?: Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Für die meisten jungen, gesunden Beamtinnen und Beamten ist die individuelle Beihilfe mit PKV langfristig günstiger; die pauschale Beihilfe kann sich vor allem bei erheblichen Vorerkrankungen oder für Familien mit mehreren Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung lohnen. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.
- Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risikovoranfrage.
- Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
- Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschaftsversicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkostenversicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Hamburg?
Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 20.000 €): 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungsempfänger: 70 %. Bei Aussteuerung durch die Versicherung steigt der Satz um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 %.
Gibt es in Hamburg die pauschale Beihilfe?
Ja – Hamburg hat die pauschale Beihilfe als erstes Land am 1. August 2018 eingeführt („Hamburger Modell“). Auf Antrag zahlt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags zu einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs). Antrag und Verzicht auf ergänzende Beihilfe sind unwiderruflich; der Antrag wirkt nur für die Zukunft.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Hamburg beihilfefähig?
Nein. Mehraufwendungen für Chefarzt und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig; beihilfefähig sind nur die allgemeinen Krankenhausleistungen.
Erhalten Polizeibeamte in Hamburg freie Heilfürsorge?
Ja. Polizeivollzugsbeamte erhalten Heilfürsorge, solange sie Besoldung beziehen; dafür werden monatlich 1,4 % des Grundgehalts angerechnet (Anwärter ohne Anrechnung). Die Heilfürsorge kann unwiderruflich abgelehnt werden. Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 % – eine Restkostenversicherung ist dann nötig.
Kann ich mich als Beamter in Hamburg online beraten lassen?
Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Hamburg unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risikovoranfrage.
Quellen & Stand der Informationen
- § 80 HmbBG (Beihilfe) – Gesetzestext
- § 112 HmbBG (Heilfürsorge) – Gesetzestext
- ZPD Hamburg: Merkblatt Pauschale Beihilfe (Stand Januar 2024)
- Personalamt Hamburg: Rundschreiben Beihilfeänderungen 2025
- ZPD Hamburg: Beihilfe (Übersichtsseite)
- DGB Nord: Stellungnahme zur BhVO SH, 12.04.2024 (Hinweis: Hamburg hat die Kostendämpfungspauschale zum 01.01.2020 abgeschafft)
- dbb: Beihilfe – Länderübersicht
- Hallesche Beratungsblatt Beihilfe Hamburg W 611 HH (01.24)
- Senat Hamburg Wochendienst 39/2014: Wiedereinführung der Heilfürsorge zum 01.10.2014
- § 5 HmbLVO (Probezeit, Altersgrenze 45)
- LI Hamburg: FAQ Verbeamtung von Lehrkräften
- Universität Hamburg / LI: Infoveranstaltung Vorbereitungsdienst (30.06.2025)
- Deutscher Bildungsserver: Institutionen der zweiten Phase der Lehrerausbildung
- DGB: Mehrheit der Dienstherren bietet pauschale Beihilfe an (19.02.2024)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.
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