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Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte auf Widerruf - Geht das?

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Beamte auf Widerruf stehen an den Anfängen ihrer Beamtenlaufbahn. Dabei verlassen sie sich auf die gute Absicherung über ihren Dienstherrn, der mitunter einen Teil ihrer Krankheitskosten in Form der Beihilfe trägt. Doch was passiert, wenn Staatsdiener aus gesundheitlichen Gründen ihre Dienstpflicht nicht mehr erfüllen können? Beamte auf Lebenszeit werden in diesen Fällen aus ihrem Dienst entlassen und erhalten ein Ruhegehalt, wobei der Anspruch mit jedem geleisteten Dienstjahr steigt. Doch wie ist die Versorgung bei Beamten­anwärtern und können Beamte auf Widerruf eine Dienst­unfähigkeits­versicherung abschließen?

Dienstunfähig als Beamter auf Widerruf

Dienstunfähig zu sein bedeutet, seine Pflichten im Staatsdienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllen zu können. Dabei muss abzusehen sein, dass innerhalb eines halben Jahres keine Besserung zu erwarten ist. Beamte, die von sechs Monaten mehr als drei Monate dienstunfähig sind, können bereits aus dem Staatsdienst entlassen werden.

Bei Beamten auf Lebenszeit zahlt der Dienstherr ein Ruhegehalt, wenn der Staatsdiener aufgrund seiner Gesundheit in den Ruhestand versetzt wird. Die Höhe der Rentenleistung steigt mit jedem abgeleisteten Dienstjahr. Allerdings entsteht der Anspruch auf ein Ruhegehalt erst nach fünf Dienstjahren. Daher haben Beamte auf Widerruf und auf Probe meist noch keine Ansprüche. Und wenn doch, sind sehr gering.

Wird ein Beamter auf Widerruf dienstunfähig, wird er im Regelfall entlassen. Da er keinen Versorgungsanspruch hat, muss er sich in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichern. Diese prüft dann, inwieweit eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die Hürden für eine Erwerbsminderungsrente sind jedoch sehr hoch und nur in schweren Fällen zahlt die Rentenkasse die volle Rentenleistung.

Außerdem sieht auch die gesetzliche Renten­versicherung eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren vor, um überhaupt einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu haben. Insbesondere Referendare, die nach dem Studium erstmals in das Berufsleben einsteigen, können diese Voraussetzungen meist nicht erfüllen. Demzufolge sind sie, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, nicht abgesichert.

Eine Ausnahme besteht, wenn die Dienst­unfähigkeit aus einem Dienstunfall oder einer aus der Dienstpflicht resultierenden Erkrankung heraus entstanden ist. Dann haben die Betroffenen einen Versorgungsanspruch gegenüber ihrem Dienstherrn.

Die Dienst­unfähigkeits­versicherung: Geht das für Beamte auf Widerruf?

Eine Dienst­unfähigkeits­versicherung schafft für diese Fälle Abhilfe. Denn sie zahlt eine monatliche Rente, wenn die Beamten dienstunfähig werden. Damit gehört sie zu den wichtigsten Absicherungen eines jeden Staatsdieners.

Nun stellen sich jedoch insbesondere Beamte auf Widerruf die Frage, ob sie eine Dienst­unfähigkeits­versicherung überhaupt abschließen können. Die Antwort darauf lautet: Ja, Beamte auf Widerruf können eine Dienst­unfähigkeits­versicherung abschließen. Und sie können dies nicht nur, es wird ihnen sogar eindringlich empfohlen.

Da sie im Ernstfall keine Ansprüche gegen ihren Dienstherrn geltend machen können und meist auch nicht gegenüber der gesetzlichen Renten­versicherung, haben sie keine Absicherung bei Dienst­unfähigkeit. Somit schützt diese Versicherung ihre finanzielle Existenz, wenn sie dauerhaft arbeitsunfähig werden.

Die Dienst­unfähigkeits­versicherung: Wichtig für junge Beamte

Erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit sind Staatsdiener bei Dienst­unfähigkeit abgesichert. Bis dahin können sie eine Dienst­unfähigkeits­versicherung abschließen, die ihnen eine Rente bezahlt, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihren Dienst ausüben können. Je nach gewählten Tarif leistet die Versicherung, sobald sie von ihrem Dienstherrn entlassen werden. Die Höhe der Rentenleistung lässt sich bei Vertragsabschluss bedarfsgerecht festlegen.

Doch nicht nur Beamte während der Ausbildungszeit sollten eine Dienst­unfähigkeits­versicherung abschließen. Auch jungen Staatsdienern wird der Versicherungsschutz empfohlen. Denn ihr Anspruch an das Ruhegehalt steigt mit den geleisteten Dienstjahren. Werden sie nach sieben oder acht Jahren im Dienst dienstunfähig, erhalten sie zwar eine Versorgungsleistung, jedoch nur einen geringen Anteil ihrer letzten Besoldung. Zum Vergleich: Nach 40 Dienstjahren beträgt der Anspruch 71,75 Prozent des letzten Gehalts. Daher ist die Dienst­unfähigkeits­versicherung nicht nur für Beamte auf Widerruf und auf Probe wichtig. Sondern auch für Beamte auf Lebenszeit, die noch keine hohen Ansprüche an ein Ruhegehalt haben.

Grundsätzlich ist es entscheidend, eine gute Absicherung zu wählen. Dabei sollte der Tarif immer dann leisten, wenn der Dienstherr den Beamten aus gesundheitlichen Gründen entlässt oder in den Ruhestand versetzt. Zudem ist es ratsam, darauf zu achten, dass sich der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn anschließt und keine zusätzliche Prüfung anstrebt. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, die passende Dienst­unfähigkeits­versicherung für Ihre Zeit als Beamter auf Widerruf, auf Probe und für die Verbeamtung auf Lebenszeit zu finden.

Lukas Mehlhardt
Lukas Mehlhardt
Versicherungsmakler · Besser vor Sorge Beratung GmbH
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