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Dienst­unfähigkeit

Die Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte & Beamtinnen

Werden Beamte wegen Dienst­unfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhalten sie von ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt – aber erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und mit erfüllter fünfjähriger Dienst-/Wartezeit. Kostenlose Erstberatung zur richtigen Absicherung.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Beamtinnen
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Monatliche Rente, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können.
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Die Lücke bis zu einem ausreichenden Ruhegehalt schließen.

Die Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Werden Beamte wegen Dienst­unfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhalten sie von ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt. Aber erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und mit erfüllter fünfjährigen Dienst-/Wartezeit. Wer davor seinem Dienst nicht mehr nachkommen kann, erhält keine Leistung. Daher sollten vor allem junge Beamte mit einer Dienst­unfähigkeits­versicherung vorsorgen.

Was bedeutet Dienst­unfähigkeit?

In Paragraf 44 Bundesbeamtengesetz wird definiert, wann Beamte als dienstunfähig gelten. Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn:

  1. Er dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen
  2. Keine Aussicht besteht, dass er innerhalb eines Jahres wieder dienstfähig sein wird

Paragraf 44 beschreibt auch, dass ein Beamter bereits als dienstunfähig eingestuft werden kann, wenn er innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate seine Pflichten nicht mehr erfüllen konnte und innerhalb eines Jahres keine Besserung in Aussicht ist.

Welche Ansprüche haben Beamte bei Dienst­unfähigkeit?

Werden Beamte auf Lebenszeit dienstunfähig, kann sie ihr Dienstherr in den Ruhestand versetzen. Sie erhalten dann ein Ruhegehalt (Ruhebezüge). Dieses fällt im Vergleich zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente deutlich höher aus. Und es steigt mit jedem Dienstjahr an, indem der Beamte als Staatsdiener tätig war. Nach 40 Dienstjahren beträgt das maximale Ruhegehalt rund 71,75 Prozent der letzten Besoldung.

Allerdings muss der Dienstherr den dienstunfähigen Beamten nicht in den Ruhestand versetzen. Er kann diesem auch eine andere Tätigkeit übertragen, die eine Umschulung nötig macht. Dann besteht kein Anspruch auf Ruhegehalt.

Kaum Ansprüche für Berufsanfänger, Beamte auf Probe und auf Widerruf

Besonders problematisch ist eine Dienst­unfähigkeit für junge Beamte. So haben Beamte auf Probe und auf Widerruf keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt und erhalten keine Leistung, wenn sie dienstunfähig sind. Häufig sind sie in dann auf Sozialhilfe angewiesen. Denn sie können sich zwar in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichern und eine Erwerbsminderungsrente beantragen, die Hürden dafür sind aber schwer zu nehmen. Mitunter müssen sie eine Versicherungszeit von fünf Jahren nachweisen.

Aber auch Beamte auf Lebenszeit, die noch am Anfang ihrer Laufbahn stehen, sind unzureichend abgesichert. Denn ihre Ansprüche an das Ruhegehalt steigen erst mit den Dienstjahren. Werden sie nach fünf oder zehn Jahren dienstunfähig, reicht das Ruhegehalt kaum aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Was ist die Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Was ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte?

Eine Dienst­unfähigkeits­versicherung folgt demselben Prinzip wie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung: Sie leistet, wenn die Versicherten ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. In diesem Fall zahlt sie ihren Versicherungsnehmern eine monatliche Rente, deren Höhe bei Vertragsabschluss festgelegt und dem individuellen Bedarf angepasst wird. Allerdings gibt es einen Unterschied: Die BU-Versicherung sieht vor, dass der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist, um eine Leistung zu erhalten. Allerdings kann ein Dienstherr Beamte bereits entlassen, wenn sie noch zu 80 Prozent dienstfähig sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Leistung der Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Für diese Problematik gibt es die Dienst­unfähigkeits­versicherung beziehungsweise die BU-Versicherung mit Dienst­unfähigkeits­klausel. Gute Tarife sehen vor, dass der Beamte seine Rentenleistung erhält, wenn er aufgrund einer Dienst­unfähigkeit entlassen wird. Dabei spielt es keine Rolle, zu wie viel Prozent die Dienst­unfähigkeit besteht.

Ist eine Dienst­unfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Die Dienst­unfähigkeits­versicherung ist für Beamte auf Probe und Beamten­anwärter sehr sinnvoll. Denn sie haben keine Ansprüche auf ein Ruhegehalt, wenn sie ihren dienstlichen Pflichten nicht mehr nachkommen können. Im Bestfall können sie sich in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichern und erhalten eine Erwerbsminderungsrente, deren Leistung jedoch gering ist. Die Hürden für die Ansprüche sind aber nur schwer zu nehmen.

Ebenfalls empfiehlt sich eine Dienst­unfähigkeits­versicherung für junge Beamte. Sie haben zwar einen Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienst­unfähigkeit, doch sind die Leistungen niedrig. Und reichen selten aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Mit einer DU-Versicherung lässt sich diesem Risiko entgegenwirken.

Welche Besonderheiten sind bei der Wahl der Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte zu beachten?

Um eine gute Dienst­unfähigkeits­versicherung zu finden, sollten die folgenden Aspekte beachtet werden:

Die Höhe der Rentenleistung

Entscheidend für einen zuverlässigen Versicherungsschutz ist, dass die Leistungen zu dem persönlichen Bedarf passen. Die Höhe der Rentenleistung bei Dienst­unfähigkeit muss ausreichend hoch sein, um im Ernstfall finanziell gut abgesichert zu sein. Als Orientierung dient dabei die Besoldung. Exakter wird die Absicherung, wenn eine Einnahmen-Ausgaben-Liste (Versorgungsanalyse) erstellt wird. Auf diese Weise wird ein Überblick geschaffen, welcher finanzielle Bedarf besteht und wie hoch die DU-Rente sein sollte.

Dienst­unfähigkeits­versicherung sollte sich der Entscheidung des Dienstherrn anschließen

Neben der DU-Klausel, die generell leistet, wenn der Dienstherr eine Dienst­unfähigkeit bescheinigt, sollte der Versicherer auf eine Nachprüfung verzichten. Das bedeutet, er schließt sich der Einschätzung des Dienstherrn an und überprüft die bestehende Dienst­unfähigkeit nicht selbst.

Die richtige Versicherungsdauer wählen

Wie lange die Versicherten ihre DU-Leistung erhalten, hängt von der gewählten Versicherungsdauer ab. Wurde die Laufzeit bis zum 63. Lebensjahr gewählt, zahlt der Versicherer die Rentenleistung auch nur bis zu diesem Endalter. Aus diesem Grund sollte die Versicherungsdauer immer möglichst lange gewählt werden. Bestenfalls geht die DU-Leistung nahtlos in das Ruhegehalt über. Auf diese Weise ist eine lebenslange finanzielle Absicherung gewährleistet.

Allerdings gibt es Berufe, bei denen die Laufzeit begrenzt wird. So können Polizisten bei vielen Anbietern nur einen Versicherungsschutz bis maximal 63 Jahre vereinbaren. Daher ist es sinnvoll, einen Anbieter auszuwählen, der bis zur voraussichtlichen Pensionierung leistet. Sollte dies nicht möglich sein, müssen finanzielle Rücklagen für die Zeit geschaffen werden, in denen weder eine Leistung der Dienst­unfähigkeits­versicherung noch vom Dienstherrn zu erwarten ist.

Nach­versicherungs­garantie prüfen

Eine Nach­versicherungs­garantie ermöglicht es, die Rentenleistung bei bestimmten Anlässen anzupassen – ohne erneute Gesundheits­prüfung. So kann die Rente um einen Betrag, meist zwischen 200 und 500 Euro im Monat, erhöht werden, wenn im Vertrag definierte Situationen eintreten. Beispielsweise eine Heirat, die Geburt eines Kindes, Abschluss einer Ausbildung, Scheidung, Immobilienerwerb oder eine maßgebliche Gehaltserhöhung.

Teil­dienst­unfähigkeit mitversichern

In bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass Beamte teildienstunfähig sind. Sie können ihren Dienst dann weiterhin antreten, aber nur noch eingeschränkt. Es gibt Tarife auf dem Markt, die auch bei einer Teil­dienst­unfähigkeit leisten.

Wichtige Fragen zur Dienst­unfähigkeits­versicherung

Ist eine Dienst­unfähigkeits­versicherung für Lehrer sinnvoll?

Im Jahr 2017 wurden rund 12 Prozent der Lehrer aufgrund von Dienst­unfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Häufig sind psychische Leiden aufgrund des hohen Drucks, dem sie ausgesetzt sind, die Ursache für den Verlust ihrer Dienstfähigkeit. Dies macht eine Dienst­unfähigkeits­versicherung für Lehrer besonders sinnvoll.

Gibt es die Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte ohne Gesundheits­prüfung?

Nein, es gibt keine Dienst­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheits­prüfung. Einige Versicherer bieten lediglich einen verkürzten Fragebogen, der vereinfachte Gesundheitsfragen vorsieht. Allerdings lassen sich die Leistungen guter Tarife zu bestimmten Anlässen ohne erneute Prüfung erhöhen – beispielsweise bei einer Hochzeit oder Geburt eines Kindes.

Können Beamte auf Widerruf eine Dienst­unfähigkeits­versicherung abschließen?

Beamte auf Widerruf können nicht nur eine Dienst­unfähigkeits­versicherung abschließen, für sie ist diese Absicherung sogar besonders wichtig. Denn sie haben meistens noch keine Ansprüche an eine Leistung von ihrem Dienstherrn, wenn sie dienstunfähig werden.

Lässt sich Dienst­unfähigkeit mit einer Renten­versicherung kombinieren?

Eine Kombination aus Arbeitsunfähigkeitsabsicherung und einer Renten­versicherung ist grundsätzlich möglich. Es gibt Anbieter, die eine Rente mit einer DU-Versicherung kombinieren.

Benötigen Beamte auf Probe eine Versicherung gegen Dienst­unfähigkeit?

Ja, Beamte auf Probe benötigen genauso wie Beamte auf Widerruf eine Dienst­unfähigkeits­versicherung. Denn sie haben gegenüber ihrem Dienstherrn keine Ansprüche, wenn sie dienstunfähig werden.

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