Beihilfe in Berlin: die Bemessungssätze
| Personenkreis | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | 50 % |
| mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 20.000 €) | 70 % |
| Kinder | 80 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
Bei mehreren Beihilfeberechtigten erhält nur die Person den erhöhten Satz, die den kinderbezogenen Familienzuschlag bezieht. Während der Elternzeit gelten 70 %.
Beihilfestelle und Rechtsgrundlage
Zuständig: Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA), Zentrale Beihilfestelle – dort wird auch die pauschale Beihilfe beantragt.
Rechtsgrundlage: § 76 Landesbeamtengesetz Berlin (LBG) in Verbindung mit der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO).
Kostendämpfungspauschale und Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Die Landesbeihilfeverordnung sieht jedoch Eigenbehalte und Belastungsgrenzen vor.
Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)
Ja, seit dem 1. Januar 2020. Auf Antrag zahlt das Land 50 % des Beitrags zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Vollversicherung (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs). Die Entscheidung ist unwiderruflich, die individuelle Beihilfe entfällt dann – außer bei Pflege. Die Zahlung beginnt erst ab dem Monat nach Antragseingang; das Landesverwaltungsamt empfiehlt daher, den Antrag schon vor der Ernennung zu stellen. Voraussetzung ist eine Vollversicherung – beihilfekonforme Prozenttarife genügen nicht.
Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)
Grundsätzlich nein. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind für die meisten Beihilfeberechtigten in Berlin nicht beihilfefähig. Wer diese Leistungen möchte, sichert sie privat über einen Wahlleistungstarif ab.
Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?
Nur eingeschränkt. Freie Heilfürsorge ist für Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Dienstes der Schutzpolizei während der Ausbildung geregelt; für den gehobenen Dienst gilt sie bislang nicht. Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %.
Lehrkräfte und Referendariat in Berlin
Berlin verbeamtet Lehrkräfte wieder: Nach 18 Jahren ohne Verbeamtung trat das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz am 10. Februar 2023 in Kraft; neu eingestellte Lehrkräfte werden in der Regel verbeamtet. Bis November 2025 wurden über 10.400 Bestandslehrkräfte verbeamtet. Bestandslehrkräfte können noch bis zum 31. Dezember 2026 auf Antrag verbeamtet werden (vor Vollendung des 52. Lebensjahres); die reguläre Höchstaltersgrenze liegt bei 47 Jahren. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate im Beamtenverhältnis auf Widerruf – an der Schule, einem Schulpraktischen Seminar und an Fachseminaren; eingestellt wird zweimal im Jahr.
Frist für Bestandslehrkräfte: Die erleichterte Verbeamtung bis 52 Jahre ist nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Mit der Verbeamtung steht auch die Entscheidung zwischen individueller Beihilfe mit PKV und pauschaler Beihilfe an – diese Wahl ist unwiderruflich.
Gut zu wissen
- Seit dem 1. März 2026 gilt für Beihilfeanträge eine Frist von drei Jahren statt bisher einem Jahr.
- Die Berliner Beihilfe-App ermöglicht die Einreichung per Foto, PDF oder QR-Code; der erste Antrag wird auf Papier gestellt.
- Beamtinnen und Beamte bis A 13 erhalten eine Hauptstadtzulage von 150 € im Monat (nicht ruhegehaltfähig).
- Die Beihilfestelle bearbeitete 2025 rund 950.000 Anträge; die Bearbeitung dauert teils mehrere Wochen bis Monate. Eine gute PKV mit zügiger Erstattung entlastet Ihre Liquidität.
Was das für Ihre private Krankenversicherung bedeutet
- Restkostentarif: Aktiv erhalten Sie in Berlin in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
- Chefarzt & Zweibettzimmer: Da Wahlleistungen in Berlin nicht beihilfefähig sind, sichern Sie diese – falls gewünscht – über einen Wahlleistungs- bzw. Beihilfeergänzungstarif privat ab.
- Pauschale Beihilfe oder PKV?: Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Für die meisten jungen, gesunden Beamtinnen und Beamten ist die individuelle Beihilfe mit PKV langfristig günstiger; die pauschale Beihilfe kann sich vor allem bei erheblichen Vorerkrankungen oder für Familien mit mehreren Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung lohnen. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.
- Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risikovoranfrage.
- Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
- Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschaftsversicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkostenversicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Berlin?
Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 20.000 €): 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungsempfänger: 70 %. Bei mehreren Beihilfeberechtigten erhält nur die Person den erhöhten Satz, die den kinderbezogenen Familienzuschlag bezieht. Während der Elternzeit gelten 70 %.
Gibt es in Berlin die pauschale Beihilfe?
Ja, seit dem 1. Januar 2020. Auf Antrag zahlt das Land 50 % des Beitrags zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Vollversicherung (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs). Die Entscheidung ist unwiderruflich, die individuelle Beihilfe entfällt dann – außer bei Pflege. Die Zahlung beginnt erst ab dem Monat nach Antragseingang; das Landesverwaltungsamt empfiehlt daher, den Antrag schon vor der Ernennung zu stellen. Voraussetzung ist eine Vollversicherung – beihilfekonforme Prozenttarife genügen nicht.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Berlin beihilfefähig?
Grundsätzlich nein. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind für die meisten Beihilfeberechtigten in Berlin nicht beihilfefähig. Wer diese Leistungen möchte, sichert sie privat über einen Wahlleistungstarif ab.
Erhalten Polizeibeamte in Berlin freie Heilfürsorge?
Nur eingeschränkt. Freie Heilfürsorge ist für Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Dienstes der Schutzpolizei während der Ausbildung geregelt; für den gehobenen Dienst gilt sie bislang nicht. Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %.
Kann ich mich als Beamter in Berlin online beraten lassen?
Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Berlin unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risikovoranfrage.
Quellen & Stand der Informationen
- LVwA Berlin – § 76 LBG (Fassung 15.11.2022)
- LVwA Berlin – LBhVO (Fassung Stand 12.03.2024)
- LVwA Berlin – LBhVO nach 5. Änderungsverordnung (Stand 01.03.2026)
- Senatskanzlei Berlin – PM: Fünfte Verordnung zur Änderung der LBhVO (13.01.2026)
- Haufe – § 46 LBhVO Bemessung der Beihilfe
- LVwA Berlin – Informationsblatt pauschale Beihilfe für Beamte (Stand 09/2025)
- besoldung-berlin.de – Beihilferecht in Berlin / pauschale Beihilfe
- LVwA Berlin – Berliner Beihilfe-App
- Hauptpersonalrat Berlin – Beihilfestelle: Zustand, Bearbeitungsdauer (04.05.2026)
- Abgeordnetenhaus Berlin – Vorlage zu Drs. 19/3443 (Änderung LBG, Heilfürsorge)
- Haupt-JAV Berlin – Ausweitung der freien Heilfürsorge
- SenBJF Berlin – Fragen und Antworten zu Besoldung, Versorgung, Verbeamtung (10.06.2025)
- GEW Berlin – Verbeamtung bis zum 47. Lebensjahr möglich (04.02.2026)
- Senatskanzlei Berlin – PM 18.11.2025: Umsetzung der Lehrkräfteverbeamtung
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.
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