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Bundesbeamte

Beihilfe & private Kranken­versicherung für Bundesbeamte

Bundesbeamtinnen und -beamte – etwa bei Bundespolizei, Zoll, Bundeswehrverwaltung oder in den Ministerien – unterliegen der Bundes­beihilfe­verordnung, unabhängig vom Wohnort. Wir beraten Sie beim Bund unabhängig und online – per Video oder Telefon.

Beihilfe beim Bund: die Bemessungs­sätze

Beihilfe-Bemessungs­sätze beim Bund
PersonenkreisBemessungs­satz
Beamtinnen und Beamte50 %
mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 2026: 22.648 €)70 %
Kinder80 %
Versorgungs­empfänger70 %

Bei mehreren Beihilfe­berechtigten erhält nur der Bezieher des Familienzuschlags den erhöhten Satz. Die Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner wird jährlich angepasst.

Beihilfestelle und Rechtsgrundlage

Zuständig: Bundesverwaltungsamt (BVA) bzw. die für die jeweilige Bundesbehörde zuständige Beihilfestelle

Rechtsgrundlage: § 80 Bundesbeamtengesetz (BBG) in Verbindung mit der Bundes­beihilfe­verordnung (BBhV); seit 2026 zusätzlich § 80a BBG.

Kosten­dämpfungs­pauschale und Eigenbehalte

Keine Kosten­dämpfungs­pauschale. Es gelten Eigenbehalte nach § 49 BBhV – etwa 10 % (mindestens 5 €, höchstens 10 €) für Arznei- und Hilfsmittel und 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr – mit einer Belastungsgrenze von 2 % (chronisch Kranke 1 %).

Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)

Nein. Für Bundesbeamte ist eine pauschale Beihilfe laut Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen.

Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)

Ja. Chefarztbehandlung und gesondert berechnete Unterkunft sind beihilfefähig, wenn sie vorher schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbart wurden; die Unterkunft seit April 2026 bis 60,90 € pro Tag, ohne Unterschied zwischen Ein- und Zweibettzimmer.

Bundespolizei, Soldaten und Heilfürsorge

Ja. Polizei­vollzugs­beamte der Bundespolizei erhalten Heilfürsorge – nach Angaben der Bundespolizei ab dem ersten Ausbildungstag. Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %. Soldatinnen und Soldaten erhalten die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Vorbereitungs­dienst beim Bund

Der Vorbereitungs­dienst im Bund dauert im mittleren Dienst in der Regel zwei Jahre, im gehobenen Dienst in der Regel drei Jahre als duales Studium – etwa an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – und im höheren Dienst in der Regel zwei Jahre. Die Höchst­alters­grenze für die Verbeamtung liegt grundsätzlich bei 50 Jahren.

Standorte der Hochschule des Bundes:

  • Berlin
  • Brühl
  • Kassel
  • Langen
  • Lübeck
  • Mannheim
  • Münster
  • Wiesbaden

Gut zu wissen

  • Seit dem 16. Januar 2026 gilt eine Erstattungs­fiktion: Entscheidet die Beihilfestelle nicht binnen vier Wochen, gelten beantragte Aufwendungen grundsätzlich als erstattungsfähig (befristet bis 2030).
  • Seit Januar 2026 sind zahntechnische Material- und Laborkosten einheitlich zu 80 % beihilfefähig; die Höchstzahl an Implantaten entfällt.

Was das für Ihre private Kranken­versicherung bedeutet

  • Restkosten­tarif: Aktiv erhalten Sie beim Bund in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
  • Beihilfeergänzung: Chefarzt und Zweibettzimmer sind beihilfefähig. Ein Beihilfe­ergänzungs­tarif kann verbleibende Eigenanteile, Abzüge und Höchstbeträge der Beihilfe abfedern.
  • Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risiko­vor­anfrage.
  • Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungs­dienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheits­prüfung möglich ist.
  • Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschafts­versicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkosten­versicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Bundesbeamte?

Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 2026: 22.648 €): 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungs­empfänger: 70 %. Bei mehreren Beihilfe­berechtigten erhält nur der Bezieher des Familienzuschlags den erhöhten Satz. Die Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner wird jährlich angepasst.

Gibt es für Bundesbeamte die pauschale Beihilfe?

Nein. Für Bundesbeamte ist eine pauschale Beihilfe laut Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen.

Sind Chefarzt und Zweibettzimmer für Bundesbeamte beihilfefähig?

Ja. Chefarztbehandlung und gesondert berechnete Unterkunft sind beihilfefähig, wenn sie vorher schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbart wurden; die Unterkunft seit April 2026 bis 60,90 € pro Tag, ohne Unterschied zwischen Ein- und Zweibettzimmer.

Erhalten Polizeibeamte der Bundespolizei freie Heilfürsorge?

Ja. Polizei­vollzugs­beamte der Bundespolizei erhalten Heilfürsorge – nach Angaben der Bundespolizei ab dem ersten Ausbildungstag. Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %. Soldatinnen und Soldaten erhalten die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Kann ich mich als Bundesbeamter online beraten lassen?

Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare beim Bund unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risiko­vor­anfrage.

Quellen & Stand der Informationen
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Lukas MehlhardtIhr persönlicher Berater
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