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Beamte in Sachsen-Anhalt

Beihilfe & private Kranken­versicherung für Beamte in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat 2026 einen widerruflichen GKV-Zuschuss eingeführt – eine Besonderheit, die Ihre Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung beeinflusst. Wir beraten Sie in Sachsen-Anhalt unabhängig und online – per Video oder Telefon.

Beihilfe in Sachsen-Anhalt: die Bemessungs­sätze

Beihilfe-Bemessungs­sätze in Sachsen-Anhalt
PersonenkreisBemessungs­satz
Beamtinnen und Beamte50 %
mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
Ehe- oder Lebenspartner70 %
Kinder80 %
Versorgungs­empfänger70 %

Die Bemessungs­sätze legt das Land fest, die übrigen Leistungsregeln folgen der Bundes­beihilfe­verordnung – Änderungen im Bund wirken direkt mit.

Beihilfestelle und Rechtsgrundlage

Zuständig: Bezügestelle Dessau (Finanzamt Dessau-Roßlau) mit Außenstelle Magdeburg; für Kommunalbeamte der Kommunale Versorgungsverband

Rechtsgrundlage: § 3 Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz (BesVersEG LSA); es gilt die Bundes­beihilfe­verordnung (BBhV) entsprechend.

Kosten­dämpfungs­pauschale und Eigenbehalte

Keine Kosten­dämpfungs­pauschale. Es gelten die Eigenbehalte der Bundes­beihilfe­verordnung, etwa 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr, sowie eine Belastungsgrenze.

Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)

Teilweise. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag – allerdings nur für freiwillig gesetzlich Versicherte, nicht für die PKV. Anders als fast überall ist die Entscheidung widerruflich (mit drei Monaten Vorlauf). Wer den Erstantrag bis zum 31. Dezember 2026 stellt, erhält den Zuschuss rückwirkend ab 1. Januar 2026.

Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)

Ja, nach der Bundes­beihilfe­verordnung: Chefarztbehandlung und die gesondert berechnete Unterkunft sind beihilfefähig, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden – die Unterkunft seit April 2026 bis 60,90 € pro Tag.

Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?

Ja. Polizei­vollzugs­beamte des Landes erhalten Heilfürsorge nach der Polizei-Heilfürsorgeverordnung; im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %.

Lehrkräfte und Referendariat in Sachsen-Anhalt

Wir beraten Lehramts­studierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:

  • Halle (Saale)
  • Magdeburg

Gut zu wissen

  • Der GKV-Zuschuss ist widerruflich – bundesweit eine Ausnahme.
  • Frist: Für die Rückwirkung ab Januar 2026 muss der Antrag bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.

Was das für Ihre private Kranken­versicherung bedeutet

  • Restkosten­tarif: Aktiv erhalten Sie in Sachsen-Anhalt in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
  • Beihilfeergänzung: Chefarzt und Zweibettzimmer sind beihilfefähig. Ein Beihilfe­ergänzungs­tarif kann verbleibende Eigenanteile, Abzüge und Höchstbeträge der Beihilfe abfedern.
  • Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risiko­vor­anfrage.
  • Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungs­dienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheits­prüfung möglich ist.
  • Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschafts­versicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkosten­versicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Sachsen-Anhalt?

Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner: 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungs­empfänger: 70 %. Die Bemessungs­sätze legt das Land fest, die übrigen Leistungsregeln folgen der Bundes­beihilfe­verordnung – Änderungen im Bund wirken direkt mit.

Gibt es in Sachsen-Anhalt die pauschale Beihilfe?

Teilweise. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag – allerdings nur für freiwillig gesetzlich Versicherte, nicht für die PKV. Anders als fast überall ist die Entscheidung widerruflich (mit drei Monaten Vorlauf). Wer den Erstantrag bis zum 31. Dezember 2026 stellt, erhält den Zuschuss rückwirkend ab 1. Januar 2026.

Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Sachsen-Anhalt beihilfefähig?

Ja, nach der Bundes­beihilfe­verordnung: Chefarztbehandlung und die gesondert berechnete Unterkunft sind beihilfefähig, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden – die Unterkunft seit April 2026 bis 60,90 € pro Tag.

Erhalten Polizeibeamte in Sachsen-Anhalt freie Heilfürsorge?

Ja. Polizei­vollzugs­beamte des Landes erhalten Heilfürsorge nach der Polizei-Heilfürsorgeverordnung; im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %.

Kann ich mich als Beamter in Sachsen-Anhalt online beraten lassen?

Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Sachsen-Anhalt unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risiko­vor­anfrage.

Quellen & Stand der Informationen
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Lukas MehlhardtIhr persönlicher Berater
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