Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern: die Bemessungssätze
| Personenkreis | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte (in Elternzeit 70 %) | 50 % |
| mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Ehe- oder Lebenspartner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung gelten in Mecklenburg-Vorpommern automatisch mit.
Beihilfestelle und Rechtsgrundlage
Zuständig: Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF) in Neustrelitz
Rechtsgrundlage: §§ 80, 80a Landesbeamtengesetz M-V; mangels eigener Landesverordnung gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) entsprechend.
Kostendämpfungspauschale und Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Es gelten Eigenbehalte nach dem Muster der Bundesbeihilfeverordnung.
Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)
Ja, neu: Der Landtag hat die pauschale Beihilfe Anfang 2026 beschlossen; sie gilt seit dem 1. Mai 2026 (§ 80a LBG M-V). Auf Antrag übernimmt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags zu einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs). Antrag und Verzicht auf ergänzende Beihilfe sind unwiderruflich.
Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)
Nein. Chefarzt und Zweibettzimmer sind – abweichend von der Bundesbeihilfeverordnung – nicht beihilfefähig; Bestandsschutz gibt es nur für Altfälle bis 2003.
Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?
Ja. Polizeivollzugsbeamte erhalten Heilfürsorge, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge erhalten – also auch als Anwärter. Im Ruhestand endet sie; dann gilt Beihilfe mit 70 % und es wird eine Restkostenversicherung benötigt.
Lehrkräfte und Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet Lehrkräfte seit August 2014 (Referendare seit 2013). Die Höchstaltersgrenze liegt vergleichsweise niedrig bei 40 Jahren (mit Verlängerung bei Kindererziehung oder Pflege). Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und wird vom Institut für Qualitätsentwicklung M-V (IQ M-V) begleitet.
Wir beraten Lehramtsstudierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:
- Greifswald
- Rostock
Gut zu wissen
- Die Höchstaltersgrenze von 40 Jahren für die Verbeamtung ist im Ländervergleich niedrig.
- Die pauschale Beihilfe ist neu – Bestandsbeamte sollten die Entscheidung gut durchrechnen, denn sie ist unwiderruflich.
Was das für Ihre private Krankenversicherung bedeutet
- Restkostentarif: Aktiv erhalten Sie in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
- Chefarzt & Zweibettzimmer: Da Wahlleistungen in Mecklenburg-Vorpommern nicht beihilfefähig sind, sichern Sie diese – falls gewünscht – über einen Wahlleistungs- bzw. Beihilfeergänzungstarif privat ab.
- Pauschale Beihilfe oder PKV?: Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Für die meisten jungen, gesunden Beamtinnen und Beamten ist die individuelle Beihilfe mit PKV langfristig günstiger; die pauschale Beihilfe kann sich vor allem bei erheblichen Vorerkrankungen oder für Familien mit mehreren Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung lohnen. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.
- Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risikovoranfrage.
- Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
- Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschaftsversicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkostenversicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern?
Beamtinnen und Beamte (in Elternzeit 70 %): 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner: 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungsempfänger: 70 %. Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung gelten in Mecklenburg-Vorpommern automatisch mit.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern die pauschale Beihilfe?
Ja, neu: Der Landtag hat die pauschale Beihilfe Anfang 2026 beschlossen; sie gilt seit dem 1. Mai 2026 (§ 80a LBG M-V). Auf Antrag übernimmt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags zu einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs). Antrag und Verzicht auf ergänzende Beihilfe sind unwiderruflich.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Mecklenburg-Vorpommern beihilfefähig?
Nein. Chefarzt und Zweibettzimmer sind – abweichend von der Bundesbeihilfeverordnung – nicht beihilfefähig; Bestandsschutz gibt es nur für Altfälle bis 2003.
Erhalten Polizeibeamte in Mecklenburg-Vorpommern freie Heilfürsorge?
Ja. Polizeivollzugsbeamte erhalten Heilfürsorge, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge erhalten – also auch als Anwärter. Im Ruhestand endet sie; dann gilt Beihilfe mit 70 % und es wird eine Restkostenversicherung benötigt.
Kann ich mich als Beamter in Mecklenburg-Vorpommern online beraten lassen?
Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Mecklenburg-Vorpommern unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risikovoranfrage.
Quellen & Stand der Informationen
- § 80 LBG M-V (Beihilfe) – Gesetzestext
- § 80a LBG M-V (Pauschale Beihilfe) – Gesetzestext
- § 112 LBG M-V (Heilfürsorge) – Gesetzestext
- Landtag M-V Drs. 8/6202 (19.01.2026): Beschlussempfehlung zur Änderung des LBG (pauschale Beihilfe)
- Landtag M-V Drs. 8/5314 (24.09.2025): Gesetzentwurf der Landesregierung
- Landtag M-V Drs. 8/4774 (08.05.2025): Antwort der Landesregierung zur pauschalen Beihilfe
- dbb: Landesbeamtengesetz geändert – Verlässlichkeit sieht anders aus (20.02.2026)
- Ärzteblatt: Mehr Wahlfreiheit für Beamte in M-V bei Krankenversicherung (05.08.2025)
- Landesamt für Finanzen M-V: Stellenanzeige Beihilfebearbeitung (Behördenangaben)
- Lehrer in MV: Verbeamtung
- Lehrer in MV: FAQ Lehrkräfte
- Lehrer in MV: Ablauf Referendariat
- Lehrer in MV: Phasen der Lehramtsausbildung
- dbb: Beihilfe – Länderübersicht
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.
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