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Beamte im Saarland

Beihilfe & private Kranken­versicherung für Beamte im Saarland

Im Saarland ändert sich gerade viel: Die Kosten­dämpfungs­pauschale sinkt, eine pauschale Beihilfe ist angekündigt. Umso wichtiger ist eine Beratung, die aktuelle Entwicklungen kennt. Wir beraten Sie im Saarland unabhängig und online – per Video oder Telefon.

Beihilfe im Saarland: die Bemessungs­sätze

Beihilfe-Bemessungs­sätze im Saarland
PersonenkreisBemessungs­satz
Beamtinnen und Beamte50 %
mit mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind70 %
Ehe- oder Lebenspartner70 %
Kinder80 %
Versorgungs­empfänger70 %

Beihilfestelle und Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage: Beihilfe­verordnung des Saarlandes auf Grundlage des Saarländischen Beamtengesetzes.

Kosten­dämpfungs­pauschale und Eigenbehalte

Ja, eine jährliche, nach Besoldungsgruppe gestaffelte Kosten­dämpfungs­pauschale. Sie wurde Anfang 2026 gesenkt; die Landesregierung hat im September 2026 eine weitere Senkung ab 2027 angekündigt, durch die sie bis A 11 ganz entfallen soll. Ein Gesetz dazu ist noch nicht beschlossen.

Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)

Noch nicht. Die Landesregierung hat im September 2026 angekündigt, eine pauschale Beihilfe mit Übernahme von 50 % des Kranken­versicherungsbeitrags einzuführen. Startdatum und Details stehen noch nicht fest.

Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)

Nein. Chefarzt und Zweibettzimmer sind – abgesehen von Übergangsfällen – nicht beihilfefähig. Wer diese Leistungen wünscht, braucht einen privaten Wahl­leistungs­tarif.

Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?

Nein. Polizei­vollzugs­beamte im Saarland erhalten keine freie Heilfürsorge, sondern durchgängig Beihilfe – als Anwärter, im aktiven Dienst und im Ruhestand – und benötigen eine ergänzende private Kranken­versicherung.

Lehrkräfte und Referendariat im Saarland

Grundschullehrkräfte sind im Saarland in A 12 eingruppiert; eine schrittweise Anhebung auf A 13 ist politisch erst nach der Landtagswahl 2027 in Aussicht gestellt.

Wir beraten Lehramts­studierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:

  • Saarbrücken

Gut zu wissen

  • Kosten­dämpfungs­pauschale und pauschale Beihilfe sind im Umbruch – wir behalten die Gesetzgebung für Sie im Blick.

Was das für Ihre private Kranken­versicherung bedeutet

  • Restkosten­tarif: Aktiv erhalten Sie im Saarland in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
  • Chefarzt & Zweibettzimmer: Da Wahlleistungen im Saarland nicht beihilfefähig sind, sichern Sie diese – falls gewünscht – über einen Wahlleistungs- bzw. Beihilfe­ergänzungs­tarif privat ab.
  • Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risiko­vor­anfrage.
  • Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungs­dienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheits­prüfung möglich ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte im Saarland?

Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner: 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungs­empfänger: 70 %.

Gibt es im Saarland die pauschale Beihilfe?

Noch nicht. Die Landesregierung hat im September 2026 angekündigt, eine pauschale Beihilfe mit Übernahme von 50 % des Kranken­versicherungsbeitrags einzuführen. Startdatum und Details stehen noch nicht fest.

Sind Chefarzt und Zweibettzimmer im Saarland beihilfefähig?

Nein. Chefarzt und Zweibettzimmer sind – abgesehen von Übergangsfällen – nicht beihilfefähig. Wer diese Leistungen wünscht, braucht einen privaten Wahl­leistungs­tarif.

Erhalten Polizeibeamte im Saarland freie Heilfürsorge?

Nein. Polizei­vollzugs­beamte im Saarland erhalten keine freie Heilfürsorge, sondern durchgängig Beihilfe – als Anwärter, im aktiven Dienst und im Ruhestand – und benötigen eine ergänzende private Kranken­versicherung.

Kann ich mich als Beamter im Saarland online beraten lassen?

Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare im Saarland unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risiko­vor­anfrage.

Quellen & Stand der Informationen
Persönlich & unabhängig

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Lukas MehlhardtIhr persönlicher Berater
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