Beihilfe im Saarland: die Bemessungssätze
| Personenkreis | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | 50 % |
| mit mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind | 70 % |
| Ehe- oder Lebenspartner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
Beihilfestelle und Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung des Saarlandes auf Grundlage des Saarländischen Beamtengesetzes.
Kostendämpfungspauschale und Eigenbehalte
Ja, eine jährliche, nach Besoldungsgruppe gestaffelte Kostendämpfungspauschale. Sie wurde Anfang 2026 gesenkt; die Landesregierung hat im September 2026 eine weitere Senkung ab 2027 angekündigt, durch die sie bis A 11 ganz entfallen soll. Ein Gesetz dazu ist noch nicht beschlossen.
Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)
Noch nicht. Die Landesregierung hat im September 2026 angekündigt, eine pauschale Beihilfe mit Übernahme von 50 % des Krankenversicherungsbeitrags einzuführen. Startdatum und Details stehen noch nicht fest.
Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)
Nein. Chefarzt und Zweibettzimmer sind – abgesehen von Übergangsfällen – nicht beihilfefähig. Wer diese Leistungen wünscht, braucht einen privaten Wahlleistungstarif.
Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?
Nein. Polizeivollzugsbeamte im Saarland erhalten keine freie Heilfürsorge, sondern durchgängig Beihilfe – als Anwärter, im aktiven Dienst und im Ruhestand – und benötigen eine ergänzende private Krankenversicherung.
Lehrkräfte und Referendariat im Saarland
Grundschullehrkräfte sind im Saarland in A 12 eingruppiert; eine schrittweise Anhebung auf A 13 ist politisch erst nach der Landtagswahl 2027 in Aussicht gestellt.
Wir beraten Lehramtsstudierende, Referendare und Lehrkräfte unter anderem aus:
- Saarbrücken
Gut zu wissen
- Kostendämpfungspauschale und pauschale Beihilfe sind im Umbruch – wir behalten die Gesetzgebung für Sie im Blick.
Was das für Ihre private Krankenversicherung bedeutet
- Restkostentarif: Aktiv erhalten Sie im Saarland in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
- Chefarzt & Zweibettzimmer: Da Wahlleistungen im Saarland nicht beihilfefähig sind, sichern Sie diese – falls gewünscht – über einen Wahlleistungs- bzw. Beihilfeergänzungstarif privat ab.
- Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risikovoranfrage.
- Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte im Saarland?
Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner: 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungsempfänger: 70 %.
Gibt es im Saarland die pauschale Beihilfe?
Noch nicht. Die Landesregierung hat im September 2026 angekündigt, eine pauschale Beihilfe mit Übernahme von 50 % des Krankenversicherungsbeitrags einzuführen. Startdatum und Details stehen noch nicht fest.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer im Saarland beihilfefähig?
Nein. Chefarzt und Zweibettzimmer sind – abgesehen von Übergangsfällen – nicht beihilfefähig. Wer diese Leistungen wünscht, braucht einen privaten Wahlleistungstarif.
Erhalten Polizeibeamte im Saarland freie Heilfürsorge?
Nein. Polizeivollzugsbeamte im Saarland erhalten keine freie Heilfürsorge, sondern durchgängig Beihilfe – als Anwärter, im aktiven Dienst und im Ruhestand – und benötigen eine ergänzende private Krankenversicherung.
Kann ich mich als Beamter im Saarland online beraten lassen?
Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare im Saarland unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risikovoranfrage.
Quellen & Stand der Informationen
- GdP Saarland: KDP-Verhandlungserfolg (22./23.09.2026)
- GdP RLP: Saarland schafft Kostendämpfungspauschale weitgehend ab (05.10.2026)
- dbb saar: Landesregierung plant Reduzierung der KDP und pauschale Beihilfe (23.09.2026)
- dbb saar: dbb aktuell Nr. 5/2026 – Beihilfe/KDP
- Alte Oldenburger: Beihilfe Saarland (Stand 01/2026)
- Hallesche/Alte Leipziger: Beratungsblatt Beihilfeverordnung Saarland (W 611 SL, 01/2024)
- Hallesche: Beihilferegelungen im Überblick (W 611 A, Stand 06/2026)
- Landtag RLP, Wissenschaftlicher Dienst: Heilfürsorge im Ländervergleich (2017)
- GEW: A 13 – Stand der Dinge (2026)
- Universität des Saarlandes: Lehramt
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.
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