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Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte auf Probe

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Beamte werden nicht berufs-, sondern dienstunfähig, wenn sie ihre dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen können. Daher haben sie einen besonderen Absicherungsbedarf. Und auch wenn sie als Staatsdiener eine Fürsorgepflicht von ihrem Dienstherrn genießen und besser abgesichert sind als Arbeitnehmer oder Selbstständige, sollten sie sich mit der Absicherung ihrer Arbeitskraft auseinandersetzen. Denn vor allem Beamtenanfängern wie Beamten auf Probe oder auf Widerruf ist eine Dienst­unfähigkeits­versicherung dringend angeraten.

Dienst­unfähigkeit bei Beamten auf Probe

Dienstunfähig ist, wer seine Pflichten im Staatsdienst aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Dabei muss ein Amtsarzt erklären, dass innerhalb eines halben Jahres keine Besserung zu erwarten ist. Auch Beamte, die in sechs Monaten mehr als drei Monate nicht zum Dienst antreten, können als dienstunfähig eingestuft werden.

Der Dienstherr hat gegenüber seinen Beamten eine besondere Fürsorgepflicht. Dieser kommt er nicht nur mit der Beihilfe nach. Auch bei Dienst­unfähigkeit sind Staatsdiener abgesichert. Allerdings erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit. Und auch dann müssen sie mindestens fünf Jahre im Staatsdienst tätig gewesen sein, um Anspruch auf eine Pension zu haben.

Werden Staatsdiener dienstunfähig, versetzt der Dienstherr Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand und zahlt ihnen ein Ruhegehalt, dessen Höhe abhängig von ihren bereits geleisteten Dienstjahren ist. Werden jedoch Beamte auf Probe dienstunfähig, sind sie nicht abgesichert. Denn sie haben keinen Anspruch auf eine Pension. Aus diesem Grund werden dienstunfähige Beamten­anwärter entlassen. Sie können sich dann in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichern und eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Allerdings sind die Hürden für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht nur sehr hoch. Auch kann diese Leistung nur bezogen werden, wenn die Betroffenen keiner Arbeit auf dem Arbeitsmarkt nachgehen können. Sind sie nicht mehr diensttauglich, könnten aber einen anderen Job ausüben, haben sie keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Zudem sieht auch die gesetzliche Renten­versicherung eine Mindestversicherungsdauer von fünf Jahren vor, um diese Leistung erhalten zu können.

Beamte auf Probe sind bei Dienst­unfähigkeit nicht abgesichert

Folglich sind Beamte auf Probe, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem Staatsdienst entlassen werden, nicht abgesichert. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Dienst­unfähigkeit aus einem Arbeitsunfall resultiert oder durch eine Erkrankung entstanden ist, die in Verbindung mit dem Staatsdienst steht. In den meisten Fällen jedoch werden Beamte auf Probe bei Dienst­unfähigkeit entlassen und erhalten keine Leistung. Dadurch kann ihnen der finanzielle Ruin drohen.

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Die Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte auf Widerruf

Um sich vor den finanziellen Folgen der Dienst­unfähigkeit zu schützen, gibt es die Dienst­unfähigkeits­versicherung. Diese zahlt eine monatliche Rente, wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen ihre Dienstpflichten nicht mehr erfüllen können und entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.

Die Dienst­unfähigkeits­versicherung ist für alle Beamte wichtig. Denn auch junge Staatsdiener haben meist nicht genug Ansprüche an das Ruhegehalt, um ihren Lebensstandard halten zu können, wenn die Besoldung entfällt. Jedoch ist sie vor allem für Beamten­anwärter elementar. Denn Beamte auf Probe und auf Widerruf haben in den meisten Fällen keine Ansprüche auf eine Pension.

Daher werden sie bei Dienst­unfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen. Dementsprechend fällt ihre Besoldung vollständig weg. Um diesem Risiko entgegenzuwirken und die finanzielle Existenz im Krankheitsfall zu schützen, ist die Dienst­unfähigkeits­versicherung für Beamte auf Probe unerlässlich.

Darauf müssen Beamte auf Probe bei einer Dienst­unfähigkeits­versicherung achten

  • Ausreichend hohe Rentenleistung

Im Falle einer Dienst­unfähigkeit erhalten Beamte auf Probe kein Ruhegehalt. Dadurch fällt ihr Einkommen in vollem Umfang weg. Sie müssen somit darauf achten, dass die Höhe der Rentenleistung ihrem finanziellen Bedarf entspricht. Dabei orientieren sie sich an ihrer derzeitigen Besoldung.

  • Echte Dienst­unfähigkeits­klausel

Beamte können bereits dann durch ihren Dienstherrn als dienstunfähig erklärt werden, wenn sie ihre Dienstpflichten zu 30 Prozent nicht mehr erfüllen können. Doch damit gelten sie nicht bei jedem Versicherer als dienstunfähig. Denn diese setzen meist voraus, dass die Arbeitskraft zu 50 Prozent wegfallen muss. In diesem Fall würde der Beamte auf Probe zwar entlassen werden, aber keine Leistung von seiner Dienst­unfähigkeits­versicherung erhalten, da er nur zu 30 Prozent als dienstunfähig gilt.

Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Tarif zu wählen, der die „echte Dienst­unfähigkeits­klausel“ beinhaltet. Denn damit prüft der Versicherer nicht, wie hoch der Dienst­unfähigkeitsgrad ist. Die Versicherten haben immer Anspruch auf die Rente, wenn sie von ihrem Dienstherrn wegen Dienst­unfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden.

  • Versicherer verzichtet auf Nachprüfung

Soll ein Beamter zur Dienst­unfähigkeit erklärt werden, durchläuft dieser ein umfassendes Prozedere durch den Amtsarzt. Sobald dieses abgeschlossen ist, kann der Prozess von vorne beginnen, wenn der Versicherer ebenfalls eine Prüfung vornimmt. Daher ist es sinnvoll, Anbieter zu wählen, die auf eine Nachprüfung verzichten und sich der Entscheidung des Dienstherrn anschließen.

Diese und weitere Aspekte sollten beim Abschluss einer Dienst­unfähigkeits­versicherung berücksichtigt werden, um als Beamter auf Probe und später bei der Verbeamtung auf Lebenszeit gut abgesichert zu sein. Gerne helfe ich Ihnen, sich gegen das Risiko der Dienst­unfähigkeit zu versichern und sicherzustellen, dass Sie im Ernstfall finanziell versorgt sind.

Lukas Mehlhardt
Lukas Mehlhardt
Versicherungsmakler · Besser vor Sorge Beratung GmbH
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