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Beamte in Niedersachsen

Beihilfe & private Kranken­versicherung für Beamte in Niedersachsen

Niedersachsen hat 2024 die pauschale Beihilfe eingeführt – mit einer Frist von einem Jahr für die Entscheidung. Für Referendare und neu Verbeamtete ist das ein wichtiger Termin. Wir beraten Sie in Niedersachsen unabhängig und online – per Video oder Telefon.

Beihilfe in Niedersachsen: die Bemessungs­sätze

Beihilfe-Bemessungs­sätze in Niedersachsen
PersonenkreisBemessungs­satz
Beamtinnen und Beamte50 %
mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 22.000 €)70 %
Kinder80 %
Versorgungs­empfänger70 %

Bei mehreren Beihilfe­berechtigten erhält nur eine Person den erhöhten Satz. Bei einem individuellen Leistungsausschluss steigt der Satz um bis zu 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 %.

Beihilfestelle und Rechtsgrundlage

Zuständig: Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) – zuständig für Beihilfe, Heilfürsorge und pauschale Beihilfe

Rechtsgrundlage: § 80 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) in Verbindung mit der Niedersächsischen Beihilfe­verordnung (NBhVO); pauschale Beihilfe nach § 80a NBG.

Kosten­dämpfungs­pauschale und Eigenbehalte

Keine Kosten­dämpfungs­pauschale. Es gelten Eigenbehalte von in der Regel 10 % der Kosten (mindestens 5 €, höchstens 10 €) für Arznei-, Hilfsmittel und Fahrten sowie 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr; auf Antrag greift eine Belastungsgrenze.

Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)

Ja, seit dem 1. Februar 2024 (§ 80a NBG). Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Kranken­versicherungsbeitrags (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs) und steht auch Anwärtern offen. Die Entscheidung ist unwiderruflich und gilt auch im Ruhestand. Wichtig: Es gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beihilfeberechtigung – etwa ab der Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses.

Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)

Nein. Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig. Wer diese Leistungen wünscht, sichert sie über einen privaten Wahl­leistungs­tarif ab.

Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?

Ja. Aktive Polizei­vollzugs­beamte erhalten seit 2017 wieder freie Heilfürsorge (§ 114 NBG); ein Verzicht zugunsten der Beihilfe ist möglich, aber nicht widerrufbar. Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %.

Lehrkräfte und Referendariat in Niedersachsen

Lehrkräfte werden in Niedersachsen in der Regel verbeamtet; Lehramts­anwärterinnen und -anwärter sind während des Vorbereitungs­dienstes Beamte auf Widerruf und werden an Schulen und Studienseminaren ausgebildet.

Gut zu wissen

  • Beihilfeanträge müssen innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beim NLBV eingehen; die Aufwendungen müssen 100 € übersteigen.
  • Über die NLBV-eBeihilfe-App kommen seit Juli 2026 auch die Bescheide elektronisch.
  • Neueinsteiger müssen sich innerhalb eines Jahres für oder gegen die pauschale Beihilfe entscheiden.

Was das für Ihre private Kranken­versicherung bedeutet

  • Restkosten­tarif: Aktiv erhalten Sie in Niedersachsen in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
  • Chefarzt & Zweibettzimmer: Da Wahlleistungen in Niedersachsen nicht beihilfefähig sind, sichern Sie diese – falls gewünscht – über einen Wahlleistungs- bzw. Beihilfe­ergänzungs­tarif privat ab.
  • Pauschale Beihilfe oder PKV?: Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Für die meisten jungen, gesunden Beamtinnen und Beamten ist die individuelle Beihilfe mit PKV langfristig günstiger; die pauschale Beihilfe kann sich vor allem bei erheblichen Vorerkrankungen oder für Familien mit mehreren Kindern in der gesetzlichen Kranken­versicherung lohnen. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.
  • Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risiko­vor­anfrage.
  • Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungs­dienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheits­prüfung möglich ist.
  • Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschafts­versicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkosten­versicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Niedersachsen?

Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 22.000 €): 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungs­empfänger: 70 %. Bei mehreren Beihilfe­berechtigten erhält nur eine Person den erhöhten Satz. Bei einem individuellen Leistungsausschluss steigt der Satz um bis zu 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 %.

Gibt es in Niedersachsen die pauschale Beihilfe?

Ja, seit dem 1. Februar 2024 (§ 80a NBG). Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Kranken­versicherungsbeitrags (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs) und steht auch Anwärtern offen. Die Entscheidung ist unwiderruflich und gilt auch im Ruhestand. Wichtig: Es gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beihilfeberechtigung – etwa ab der Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses.

Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Niedersachsen beihilfefähig?

Nein. Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig. Wer diese Leistungen wünscht, sichert sie über einen privaten Wahl­leistungs­tarif ab.

Erhalten Polizeibeamte in Niedersachsen freie Heilfürsorge?

Ja. Aktive Polizei­vollzugs­beamte erhalten seit 2017 wieder freie Heilfürsorge (§ 114 NBG); ein Verzicht zugunsten der Beihilfe ist möglich, aber nicht widerrufbar. Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %.

Kann ich mich als Beamter in Niedersachsen online beraten lassen?

Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Niedersachsen unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risiko­vor­anfrage.

Quellen & Stand der Informationen
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Lukas MehlhardtIhr persönlicher Berater
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