Beihilfe in Niedersachsen: die Bemessungssätze
| Personenkreis | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | 50 % |
| mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 22.000 €) | 70 % |
| Kinder | 80 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
Bei mehreren Beihilfeberechtigten erhält nur eine Person den erhöhten Satz. Bei einem individuellen Leistungsausschluss steigt der Satz um bis zu 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 %.
Beihilfestelle und Rechtsgrundlage
Zuständig: Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) – zuständig für Beihilfe, Heilfürsorge und pauschale Beihilfe
Rechtsgrundlage: § 80 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) in Verbindung mit der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO); pauschale Beihilfe nach § 80a NBG.
Kostendämpfungspauschale und Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Es gelten Eigenbehalte von in der Regel 10 % der Kosten (mindestens 5 €, höchstens 10 €) für Arznei-, Hilfsmittel und Fahrten sowie 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr; auf Antrag greift eine Belastungsgrenze.
Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)
Ja, seit dem 1. Februar 2024 (§ 80a NBG). Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs) und steht auch Anwärtern offen. Die Entscheidung ist unwiderruflich und gilt auch im Ruhestand. Wichtig: Es gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beihilfeberechtigung – etwa ab der Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses.
Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)
Nein. Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig. Wer diese Leistungen wünscht, sichert sie über einen privaten Wahlleistungstarif ab.
Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?
Ja. Aktive Polizeivollzugsbeamte erhalten seit 2017 wieder freie Heilfürsorge (§ 114 NBG); ein Verzicht zugunsten der Beihilfe ist möglich, aber nicht widerrufbar. Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %.
Lehrkräfte und Referendariat in Niedersachsen
Lehrkräfte werden in Niedersachsen in der Regel verbeamtet; Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sind während des Vorbereitungsdienstes Beamte auf Widerruf und werden an Schulen und Studienseminaren ausgebildet.
Gut zu wissen
- Beihilfeanträge müssen innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beim NLBV eingehen; die Aufwendungen müssen 100 € übersteigen.
- Über die NLBV-eBeihilfe-App kommen seit Juli 2026 auch die Bescheide elektronisch.
- Neueinsteiger müssen sich innerhalb eines Jahres für oder gegen die pauschale Beihilfe entscheiden.
Was das für Ihre private Krankenversicherung bedeutet
- Restkostentarif: Aktiv erhalten Sie in Niedersachsen in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
- Chefarzt & Zweibettzimmer: Da Wahlleistungen in Niedersachsen nicht beihilfefähig sind, sichern Sie diese – falls gewünscht – über einen Wahlleistungs- bzw. Beihilfeergänzungstarif privat ab.
- Pauschale Beihilfe oder PKV?: Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich. Für die meisten jungen, gesunden Beamtinnen und Beamten ist die individuelle Beihilfe mit PKV langfristig günstiger; die pauschale Beihilfe kann sich vor allem bei erheblichen Vorerkrankungen oder für Familien mit mehreren Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung lohnen. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.
- Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risikovoranfrage.
- Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
- Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschaftsversicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkostenversicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Niedersachsen?
Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner (Einkommensgrenze 22.000 €): 70 %; Kinder: 80 %; Versorgungsempfänger: 70 %. Bei mehreren Beihilfeberechtigten erhält nur eine Person den erhöhten Satz. Bei einem individuellen Leistungsausschluss steigt der Satz um bis zu 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 %.
Gibt es in Niedersachsen die pauschale Beihilfe?
Ja, seit dem 1. Februar 2024 (§ 80a NBG). Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags (bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs) und steht auch Anwärtern offen. Die Entscheidung ist unwiderruflich und gilt auch im Ruhestand. Wichtig: Es gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beihilfeberechtigung – etwa ab der Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Niedersachsen beihilfefähig?
Nein. Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig. Wer diese Leistungen wünscht, sichert sie über einen privaten Wahlleistungstarif ab.
Erhalten Polizeibeamte in Niedersachsen freie Heilfürsorge?
Ja. Aktive Polizeivollzugsbeamte erhalten seit 2017 wieder freie Heilfürsorge (§ 114 NBG); ein Verzicht zugunsten der Beihilfe ist möglich, aber nicht widerrufbar. Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %.
Kann ich mich als Beamter in Niedersachsen online beraten lassen?
Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Niedersachsen unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risikovoranfrage.
Quellen & Stand der Informationen
- NLBV – Allgemeines Informationsblatt Beihilfe (Vordruck 2719, Stand 01.08.2025)
- NLBV – FAQ Beihilfe
- NLBV – Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
- NLBV – Informationsblatt pauschale Beihilfe (Vordruck 2205, Stand 09.2025)
- NLBV – Heilfürsorge
- NLBV – Wiedereinführung der Heilfürsorge in Niedersachsen
- NLBV – FAQ Heilfürsorge
- NLBV – eBeihilfe App
- NLBV – Inkrafttreten der 4. Änderungsverordnung NBhVO
- Universität Hildesheim – Lehramt
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.
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