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Bundesländer-Vergleich

Beihilfe in allen Bundesländern: Was gilt für Beamte wo?

Bemessungs­sätze, pauschale Beihilfe, Wahlleistungen, Kostendämpfung und Polizei-Heilfürsorge: Die Regeln unterscheiden sich je nach Dienstherr deutlich. Hier finden Sie alle 16 Länder und den Bund im Überblick – mit einer eigenen Fachseite je Dienstherr.

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Nordrhein-Westfalen und Berlin

Viele unserer Mandantinnen und Mandanten sind in Nordrhein-Westfalen und Berlin verbeamtet – zwei Länder mit sehr unterschiedlichen Regeln.

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Beihilfe im Ländervergleich

Vereinfachte Übersicht, Stand Oktober 2026. Ausnahmen, Fristen und Details finden Sie auf der jeweiligen Landesseite.

Beihilfe im Vergleich der Bundesländer
DienstherrBeihilfe aktivRuhestandPauschale BeihilfeChefarzt & ZweibettzimmerKostendämpfungPolizei
Nordrhein-Westfalen50 %70 %neinbeihilfefähigkeine (seit 2022)Heilfürsorge
Berlin50 %70 %ja, seit 2020nicht beihilfefähigkeine Pauschaleeingeschränkt
Baden-Württemberg50 %70 %ja, seit 2023gegen 22 €/Monatja, 100–480 €Heilfürsorge
Bayern50 %70 %neinbeihilfefähigkeine Pauschaleeingeschränkt
Brandenburg50 %70 %ja, seit 2020nicht beihilfefähigkeine PauschaleHeilfürsorge
Bremen50 %60–80 %ja, seit 2020nicht beihilfefähig48 € SelbstbehaltHeilfürsorge
Hamburg50 %70 %ja, seit 2018nicht beihilfefähigkeine (seit 2020)Heilfürsorge
Hessen50–70 %+10 Punkteneingegen 18,90 €/Monatkeine PauschaleBeihilfe
Mecklenburg-Vorpommern50 %70 %ja, seit 2026nicht beihilfefähigkeine PauschaleHeilfürsorge
Niedersachsen50 %70 %ja, seit 2024nicht beihilfefähigkeine PauschaleHeilfürsorge
Rheinland-Pfalz50 %70 %neingegen 26 €/Monatja, 100–750 €Beihilfe
Saarland50 %70 %angekündigtnicht beihilfefähigja, wird gesenktBeihilfe
Sachsen50–90 %70–90 %ja, seit 2024beihilfefähigkeine PauschaleHeilfürsorge
Sachsen-Anhalt50 %70 %nur GKV-Zuschuss (2026)beihilfefähigkeine PauschaleHeilfürsorge
Schleswig-Holstein50 %70 %nur GKV-Zuschussnicht beihilfefähigja, gestaffeltHeilfürsorge
Thüringen50 %70 %ja, seit 2020beihilfefähigkeine Pauschalenur Anwärter
Bund (Bundesbeamte)50 %70 %neinbeihilfefähigkeine PauschaleHeilfürsorge

Häufige Fragen zur Beihilfe in den Ländern

Warum unterscheidet sich die Beihilfe je Bundesland?

Die Beihilfe ist Teil der Fürsorgepflicht des jeweiligen Dienstherrn. Bund und Länder regeln sie in eigenen Gesetzen und Verordnungen – deshalb unterscheiden sich Bemessungs­sätze, Eigenbehalte, Wahlleistungen und die pauschale Beihilfe teils deutlich.

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich in ein anderes Bundesland wechsle?

Mit dem Dienstherrn wechselt auch das Beihilferecht. Ihre private Kranken­versicherung bleibt bestehen, sollte aber an die neuen Bemessungs­sätze und Lücken angepasst werden – etwa bei Wahlleistungen. Wir prüfen das bei einem Wechsel gemeinsam mit Ihnen.

Kann ich mich unabhängig vom Wohnort beraten lassen?

Ja. Wir beraten deutschlandweit online per Video oder Telefon – für alle 16 Bundesländer und Bundesbeamte. So funktioniert die Online-Beratung.

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Lukas MehlhardtIhr persönlicher Berater
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