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Beamte in Schleswig-Holstein

Beihilfe & private Kranken­versicherung für Beamte in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein zahlt für Familien mit mehreren Kindern besonders hohe Beihilfesätze – das senkt den nötigen PKV-Anteil deutlich. Wir beraten Sie in Schleswig-Holstein unabhängig und online – per Video oder Telefon.

Beihilfe in Schleswig-Holstein: die Bemessungs­sätze

Beihilfe-Bemessungs­sätze in Schleswig-Holstein
PersonenkreisBemessungs­satz
Beamtinnen und Beamte50 %
mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
Ehe- oder Lebenspartner70 % (bei 2+ Kindern 90 %)
Kinder80 % (bei 3+ Kindern 90 %)
Versorgungs­empfänger70 %

Schleswig-Holstein ist familienfreundlich: Ehe- und Lebenspartner in Familien mit zwei oder mehr Kindern sowie Kinder in Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten 90 % (für Pflegeaufwendungen gelten abweichende Sätze).

Beihilfestelle und Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage: § 80 Landes­beamten­gesetz Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Beihilfe­verordnung (BhVO).

Kosten­dämpfungs­pauschale und Eigenbehalte

Ja. Es gibt einen jährlichen, nach Besoldungsgruppe gestaffelten Selbstbehalt; die unteren Besoldungsgruppen sind davon ausgenommen.

Pauschale Beihilfe („Hamburger Modell“)

Nur eingeschränkt. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des GKV-Beitrags – allerdings nur für freiwillig gesetzlich Versicherte, für die ein Wechsel in den PKV-Basistarif finanziell nachteilig oder nicht möglich ist. Ein Zuschuss zur PKV oder ein freies „Hamburger Modell“ besteht nicht.

Chefarzt und Zweibettzimmer (Wahlleistungen)

Nein. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig.

Polizei: Heilfürsorge oder Beihilfe?

Ja. Polizei­vollzugs­beamte erhalten Heilfürsorge mit einem Leistungsniveau ähnlich der gesetzlichen Kranken­versicherung. Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 % – eine Anwartschafts­versicherung für die spätere Restkosten­versicherung ist deshalb üblich.

Lehrkräfte und Referendariat in Schleswig-Holstein

Der Vorbereitungs­dienst für das Lehramt dauert 18 Monate an Schulen; zuständig für die zweite Ausbildungsphase ist das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH).

Gut zu wissen

  • Eine allgemeine pauschale Beihilfe nach Hamburger Vorbild wurde bewusst nicht eingeführt.

Was das für Ihre private Kranken­versicherung bedeutet

  • Restkosten­tarif: Aktiv erhalten Sie in Schleswig-Holstein in der Regel 50 % Beihilfe – die übrigen 50 % sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab. Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, Ihr privater Anteil sinkt dann auf 30 %. Ein guter Tarif passt sich daran automatisch an.
  • Chefarzt & Zweibettzimmer: Da Wahlleistungen in Schleswig-Holstein nicht beihilfefähig sind, sichern Sie diese – falls gewünscht – über einen Wahlleistungs- bzw. Beihilfe­ergänzungs­tarif privat ab.
  • Vorerkrankungen: Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer können Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt. Zusätzlich klären wir die Konditionen vorab über eine anonyme Risiko­vor­anfrage.
  • Anwärter & Referendare: Für die Zeit des Vorbereitungs­dienstes gibt es günstige Ausbildungstarife. Achten Sie darauf, dass der spätere Wechsel in den Volltarif ohne erneute Gesundheits­prüfung möglich ist.
  • Polizei: Wer Heilfürsorge erhält, sollte früh eine Anwartschafts­versicherung abschließen – so sichern Sie sich die spätere private Restkosten­versicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Schleswig-Holstein?

Beamtinnen und Beamte: 50 %; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %; Ehe- oder Lebenspartner: 70 % (bei 2+ Kindern 90 %); Kinder: 80 % (bei 3+ Kindern 90 %); Versorgungs­empfänger: 70 %. Schleswig-Holstein ist familienfreundlich: Ehe- und Lebenspartner in Familien mit zwei oder mehr Kindern sowie Kinder in Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten 90 % (für Pflegeaufwendungen gelten abweichende Sätze).

Gibt es in Schleswig-Holstein die pauschale Beihilfe?

Nur eingeschränkt. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des GKV-Beitrags – allerdings nur für freiwillig gesetzlich Versicherte, für die ein Wechsel in den PKV-Basistarif finanziell nachteilig oder nicht möglich ist. Ein Zuschuss zur PKV oder ein freies „Hamburger Modell“ besteht nicht.

Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Schleswig-Holstein beihilfefähig?

Nein. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig.

Erhalten Polizeibeamte in Schleswig-Holstein freie Heilfürsorge?

Ja. Polizei­vollzugs­beamte erhalten Heilfürsorge mit einem Leistungsniveau ähnlich der gesetzlichen Kranken­versicherung. Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 % – eine Anwartschafts­versicherung für die spätere Restkosten­versicherung ist deshalb üblich.

Kann ich mich als Beamter in Schleswig-Holstein online beraten lassen?

Ja. Wir beraten Beamtinnen, Beamte, Anwärter und Referendare in Schleswig-Holstein unabhängig online per Video oder Telefon – kostenlos und unverbindlich, bei Vorerkrankungen mit anonymer Risiko­vor­anfrage.

Quellen & Stand der Informationen
  1. BhVO SH vom 15.11.2016 (konsolidierte Fassung, Stand 2023) – § 6 Bemessungs­sätze, § 8 Wahlleistungen
  2. Hallesche Beratungsblatt Beihilfe Schleswig-Holstein W 611 SH (03/2025)
  3. Alte Oldenburger: Beihilfe Schleswig-Holstein (Stand 01/2026)
  4. Landtag SH Drs. 20/1152: Gesetzentwurf Fortentwicklung dienstrechtlicher Vorschriften (§ 80a LBG)
  5. PKV-Verband: Stellungnahme zum Gesetzentwurf SH (18.09.2023)
  6. DGB Nord: Stellungnahme zur BhVO SH (12.04.2024)
  7. DGB Nord: Stellungnahme zur pauschalen Beihilfe SH (28.10.2022)
  8. DGB: Mehrheit der Dienstherren bietet pauschale Beihilfe an (19.02.2024)
  9. dbb: Beihilfe – Länderübersicht
  10. Deutscher Bildungsserver: Lehrkräfteausbildung in Schleswig-Holstein
  11. Deutscher Bildungsserver: Institutionen der zweiten Phase der Lehrerausbildung
  12. Landesportal SH: Beihilferecht (Abruf gesperrt)

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.

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