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Die PKV für Beamte bei Teilzeit­beschäftigung

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Es gibt viele Gründe dafür, die reguläre Arbeitszeit zu reduzieren und in eine Teilzeit­beschäftigung zu wechseln. Änderungen im beruflichen Umfeld, die Familie oder der Gesundheit wegen. Und wie auch Arbeitnehmern steht Beamten diese Möglichkeit offen. Allerdings erhalten sie von ihrem Dienstherrn nicht nur eine Besoldung für ihren Staatsdienst sondern auch Beihilfe – ein Zuschuss zu ihren Krankheitskosten. Daher stellt sich die Frage, was passiert mit den Beihilfe­ansprüchen und der PKV, wenn Beamte eine Teilzeit­beschäftigung eingehen?

Die Beihilfe für Beamte bei Teilzeit­beschäftigung

Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Dafür müssen sie lediglich eine private Kranken­versicherung abschließen, welche die Restkosten der Gesundheitsversorgung erstattet. Ihr Dienstherr übernimmt dann einen Anteil ihrer Krankheitskosten – je nach Beamtenstatus und familiärer Situation zwischen 50 und 70 Prozent. Die restlichen 50 bis 30 Prozent werden über die private Kranken­versicherung abgedeckt.

Wechseln Beamte nun in eine Teilzeit­beschäftigung, haben sie weiterhin Anspruch auf ihre Bezüge und auf die Beihilfe. Denn der Beihilfe­anspruch ist unabhängig vom Umfang ihrer Beschäftigung. Somit können sie auch weiterhin in der privaten Kranken­versicherung versichert bleiben und die Vorzüge als Privatpatient nutzen. Dies gilt auch für berücksichtigungsfähige Familienmitglieder mit Beihilfe­ansprüchen.

Lohnt sich die PKV für Beamte bei Teilzeit­beschäftigung?

Die PKV lohnt sich für Beamte fast immer. Denn nur wenn sie eine private Kranken­versicherung abschließen, haben sie Anspruch auf die Beihilfe. Bleiben sie hingegen in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, müssen sie den vollen Beitrag dazu selbst bezahlen. Nur in wenigen Bundesländern zahlt der Dienstherr einen Zuschuss zur GKV. Daher ist die private Krankenabsicherung häufig auch günstiger als die freiwillige Mitgliedschaft in einer Krankenkasse, bei der die Prämie anhand des Einkommens bemessen wird.

Neben dem finanziellen Aspekt spricht auch der Leistungsumfang für die PKV bei Beamten. Denn die private Kranken­versicherung bietet in den meisten Fällen einen deutlich besseren Versicherungsschutz als die Krankenkassen. Zudem sind einmal vereinbarte Leistungen garantiert und dürfen nicht gekürzt werden. Des weiteren lassen sich in der PKV Leistungs­bausteine mitversichern, die nicht über den Dienstherrn abgedeckt sind. So kann der Versicherungsschutz dem individuellen Bedarf angepasst werden.

Die private Kranken­versicherung ist für Beamte meist die beste Wahl. Denn sie erhalten somit nicht nur ihre Beihilfe­ansprüche aufrecht, sie können auch für einen geringen Beitrag einen umfangreichen Versicherungsschutz abschließen.

Geringere Besoldung kann dennoch für die GKV sprechen

Beamte zahlen einen vergleichsweise niedrigen Beitrag für die private Kranken­versicherung, da sie lediglich die Restkosten abdecken müssen. Wohingegen sie in der GKV den vollen Betrag selbst zahlen müssen, der sich an ihrer Besoldung bemisst. Abhängig vom Umfang der Teilzeit­beschäftigung kann diese jedoch sehr gering ausfallen. Dementsprechend reduzieren sich die Kosten für die gesetzliche Kranken­versicherung mit dem Einkommen. Wohingegen die Prämie einer privaten Krankenabsicherung unabhängig von der Besoldung ist und anhand von personenbezogenen und vertragsspezifischen Merkmalen ermittelt wird.

Daher ist unter Berücksichtigung von Besoldung und Beitrag zu prüfen, ob eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung alternativ zur PKV angestrebt werden solle. Denn pauschal lässt sich nicht beantworten, ob die private oder die gesetzliche Krankenabsicherung für Staatsdiener ratsam ist. Dies ist immer von persönlichen Umständen abhängig. Gerne bin ich Ihnen als Versicherungsexperte behilflich und beantworte alle Ihre Fragen zur PKV für Beamte in Teilzeit­beschäftigung.

Lukas Mehlhardt
Lukas Mehlhardt
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