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Beamte in der PKV - Ehepartner mitversichern

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Lebens- und Ehepartner von Beamten können in der PKV mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie beihilfeberechtigt und nicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert sind. Dann genießen sie dieselben Vorteile wie ihr verbeamteter Partner: Sie können eine günstige Restkosten­versicherung abschließen, da sie mit 70 Prozent Beihilfe nur 30 Prozent der Kosten absichern müssen.

Wann können sich Ehepartner von Beamten privat krankenversichern?

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von Beamten genießen die Vorteile der PKV. Denn sie sind unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt und erhalten einen Krankheitskostenzuschuss vom Dienstherrn ihres Partners. Wie auch Beamte schließen sie eine Restkosten­versicherung ab, welche den Anteil übernimmt, der nicht über die Beihilfe­ansprüche gedeckt ist.

Allerdings erhalten Ehepartner 70 Prozent Beihilfe – somit müssen sie lediglich eine Restkosten­versicherung über 30 Prozent abschließen. Die Beihilfe für Ehepaare ist jedoch an eine Einkommensgrenze gekoppelt. Sie sind somit nur beihilfeberechtigt, wenn sie selbst kein oder ein geringes Einkommen haben. Außerdem dürfen sie nicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert sein.

Einkommensgrenze für Ehegatten und Lebenspartner innerhalb der Bundesländer

BundeslandEK-Grenze
Baden-Württemberg20.000 Euro
Bayern20.000 Euro
Berlin17.000 Euro
Brandenburg17.000 Euro
Bremen10.000 Euro
Hamburg18.000 Euro
Hessen19.488 Euro
Mecklenburg-Vorpommern17.000 Euro
Niedersachsen18.000 Euro
Nordrhein-Westfalen18.000 Euro
Rheinland-Pfalz20.450 Euro
Saarland16.000 Euro
Sachsen18.000 Euro
Sachsen-Anhalt17.000 Euro
Schleswig-Holstein20.000 Euro
Thüringen18.000 Euro
Bundesbeamte20.000 Euro

Zu den Einkünften gehören Einnahmen aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Tätigkeit sowie Einkünfte aus Miete und Verpachtung, Gewerbebetrieben, Kapitalvermögen, Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Einkünfte nach § 22 Einkommensteuergesetz.

Davon abzuziehen sind Abzüge nach § 13 Absatz 3 EStG, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG und der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG. Außerdem können Werbungskosten und Freibeträge abgezogen werden. Die Summe daraus ergibt die Einkünfte, die entscheidend dafür sind, ob ein Beihilfe­anspruch besteht.

Übersteigt das Gesamteinkommen nicht die jeweils gültige Einkommensgrenze, sind Ehepartner von Beamten berücksichtigungsfähig und können in der PKV mitversichert werden.

Hinweis:

Das Einkommen des Ehegatten muss jährlich über den Steuerbescheid nachgewiesen werden. Doch lässt sich die Beihilfe auch unterjährig beantragen, wenn abzusehen ist, dass die Grenze unterschritten wird. Zum Beispiel bei Verlust des Arbeitsplatzes oder Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit.

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Ehepartner von Beamten benötigen eine eigene PKV

Obwohl Ehepartner von Beamten über ihren verbeamteten Gatten in der PKV mitversichert werden können, benötigen sie einen eigenen Vertrag. Das bedeutet, sie bezahlen auch einen separaten Beitrag für ihren Kranken­versicherungsschutz. Da sie jedoch hohe Beihilfe­ansprüche von 70 – und in manchen Bundesländern sogar 85 Prozent haben, ist ihre private Kranken­versicherung besonders günstig. Denn der Versicherer muss lediglich 30 (oder 15) Prozent der Restkosten decken.

Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, Leistungen mitzuversichern, die nicht über die Beihilfe gedeckt sind. Zum Beispiel wahlärztliche Leistungen bei Krankenhausaufenthalten oder eine verbesserte zahnmedizinische Versorgung.

Leistungen der PKV für Ehepartner

Zum einen bietet die private Kranken­versicherung freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und zusätzlich Chefarztbehandlung bei Krankenhausaufenthalten. Außerdem erhalten sie eine bessere zahnmedizinische Versorgung und alternative Heilmethoden. Eine umfassende Erstattung bei Sehhilfen, Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln wird ebenfalls geboten. Für Reisen ins Ausland sind sie optimal abgesichert und optional wird eine Beitragsrückerstattung und Beitragsgarantie geboten.

Gesundheits­prüfung bei Vertragsabschluss

Bei Vertragsabschluss müssen Ehepartner von Beamten für ihre PKV eine Gesundheits­prüfung durchlaufen. Dabei können schwere Vorerkrankungen zu Problemen bei der Antragsannahme führen. Der Versicherer kann Risikozuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen.

Doch nicht jede Erkrankung führt automatisch zu Schwierigkeiten. Daher ist zu prüfen, ob die bestehende Vorerkrankung überhaupt Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat. Gerne bin ich Ihnen dabei und bei der Wahl eines geeigneten Tarifs behilflich.

Tipp:

Die Öffnungsklausel ermöglicht es Beamten bei ihrer erstmaligen Verbeamtung zu erleichterten Bedingungen eine private Kranken­versicherung abzuschließen. Der Versicherer muss den Antrag annehmen und darf auch bei schweren Vorerkrankungen maximal einen Risikozuschlag von 30 Prozent verlangen. Diese Regelung gilt auch für die Angehörigen des Beamten. Er muss innerhalb von sechs Monaten nach seiner erstmaligen Verbeamtung davon Gebrauch machen, um sich und seinen Ehepartner in der PKV zu versichern.

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Lukas Mehlhardt
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