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Als Beamter die PKV wechseln - Wie geht das?

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Eine private Kranken­versicherung ist eine Entscheidung für das Leben. Diese Aussage bezieht sich nicht nur darauf, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Auch ein Wechsel innerhalb der PKV ist nicht immer ratsam. Zwar können Beamte die private Kranken­versicherung wechseln, doch müssen sie dabei einiges beachten.

Können Beamte ihre PKV wechseln?

Ja, grundsätzlich können Beamte ihre PKV wechseln. Und zwar erstmals zwei Jahre nach Vertragsabschluss. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres. Darüber hinaus haben Privatversicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihr Versicherer die Prämien erhöht. Sie können dann ab Eingang der Mitteilung mit einer Frist von vier Wochen ihren bestehenden Vertrag kündigen. Die meisten Anpassungen finden zum 01. des kommenden Jahres statt. Entsprechende Mitteilungen werden den betroffenen Kunden im Regelfall ab November versendet.

Ein Sonderkündigungsrecht haben auch Beamten­anwärter, die in sogenannten Anwärtertarifen versichert sind. Dabei handelt es sich um spezielle PKV-Tarife für Beamte in ihrer Einstiegszeit, die besonders günstig sind. Die Anwärtertarife sind jedoch begrenzt und gelten bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit oder für einen maximalen Zeitraum von 18 Monaten. Sobald das Referendariat beendet oder der Anspruch auf den Tarif erloschen ist, erhöht der Versicherer die Beiträge und die Beamten können ihren Vertrag kündigen. Zu diesem Zeitpunkt ist dann auch ein Wechsel des Anbieters möglich.

Was gilt es als Beamter beim Wechsel der PKV zu beachten?

Als Beamter besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die PKV zu wechseln. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. Denn aus einem Anbieterwechsel resultieren nicht unerhebliche Nachteile, die berücksichtigt werden müssen:

  • Erneute Gesundheits­prüfung: Wer den Anbieter wechselt, schließt einen neuen Vertrag ab. Somit muss eine erneute Gesundheits­prüfung durchlaufen werden. Vorerkrankungen können dazu führen, dass der Versicherer den Antrag ablehnt, teure Risikozuschläge verlangt oder Leistungen ausschließt. Daher ist ein Wechsel nur ratsam, wenn keine Vorerkrankungen bestehen, die zu Problemen bei der Antragsannahme führen.
  • Verlust von Altersrückstellungen: Krankenversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Teil der Beiträge ihrer Kunden anzusparen. Diese werden angelegt und im Alter dazu genutzt, die Prämie zu stabilisieren. Bei einem Anbieterwechsel geht ein Teil der Altersrückstellungen verloren. Dies führt dazu, dass der Beitrag im Alter teurer wird. Ein Wechsel ist somit nicht sinnvoll, wenn die Beamten bereits lange Zeit bei ihrem Anbieter versichert sind und hohe Altersrückstellungen gebildet haben.
  • Beitragserhöhungen betreffen alle Versicherer: Teure Beitragserhöhungen sind ein häufiger Grund für den Wechsel des Anbieters. Allerdings ist zu beachten, dass auch andere Versicherer ihre Prämien erhöhen. Durchschnittlich steigen die Beiträge einer PKV um rund 4,8 Prozent im Jahr, was einer Verdoppelung der Kosten nach etwa 20 bis 25 Versicherungsjahren entspricht. Es kann also passieren, dass die Privatversicherten nach einem Anbieterwechsel im Folgejahr erneut von Beitragserhöhungen betroffen sind.

In welchen Fällen ist ein Wechsel dennoch sinnvoll?

Generell empfiehlt sich ein Wechsel der PKV nur für Beamte, die noch jung und gesund sind. In diesem Fall haben sie keine Schwierigkeiten bei der Antragsannahme aufgrund von Vorerkrankungen. Und sie haben noch nicht viele Altersrückstellungen gebildet, wodurch hohe Verluste vermieden werden.

Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen, wenn ein anderer Anbieter bessere Konditionen bietet. Wenn der Versicherungsschutz bei mindestens denselben Leistungen günstiger oder für dieselbe Prämie deutlich umfangreicher ist. Auch dann, wenn der Versicherer in den letzten zehn Jahren immer wieder massive Beitragsanpassungen vornehmen musste, kann ein Wechsel in Betracht gezogen werden.

Die PKV als Beamter wechseln: So funktioniert es

Wer sich für einen Wechsel der PKV entscheidet, muss sich über alle Nachteile dieses Vorgehens bewusst sein. Dennoch gibt es Situationen, in denen ein Anbieterwechsel durchaus sinnvoll sein kann.

Zuerst sollte ein passender Versicherer gefunden werden. Wie auch bereits bei der ersten Absicherung empfiehlt sich hierfür ein umfangreicher Vergleich der Anbieter auf dem Markt und eine bedarfsgerechte Beratung durch einen Versicherungsexperten. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.

Wichtig ist zudem, den bestehenden Vertrag erst zu kündigen, wenn der neue Versicherer den Antrag ohne Einschränkungen angenommen hat. Hierbei ist die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres zu beachten. Erfolgt eine Sonderkündigung aufgrund einer Beitragserhöhung, gilt eine Frist von vier Wochen nach Eingang der Mitteilung.

Der neue Vertrag muss nahtlos an die bisherige Versicherung anschließen. In der Regel muss dem alten Versicherer zudem eine Bestätigung über die Weiterversicherung eingereicht werden.

Lukas Mehlhardt
Lukas Mehlhardt
Versicherungsmakler · Besser vor Sorge Beratung GmbH
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