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Wie wichtig ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung für Lehrer?

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Lehrkräfte sind bei Haftpflichtansprüchen über ihren Dienstherrn abgesichert. Doch nicht in jedem Fall ist dieser Schutz ausreichend oder gar gegeben. Verletzt ein Lehrer bei der Ausübung seiner Tätigkeit grob fahrlässig seine Amtspflicht, muss er mit seinem eigenen Vermögen dafür haften. Daher ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung für Lehrer nicht nur wichtig, sondern unerlässlich.

Was ist die Dienst­haftpflicht­versicherung für Lehrer?

Die Dienst­haftpflicht­versicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die bei Schäden während der Dienstzeit schützt. Denn während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit greift die private Haftpflichtversicherung nicht. Zwar haftet der Dienstherr für seine Lehrkräfte, wenn diese für einen Schaden in Verantwortung gezogen werden. Doch nicht in allen Fällen. Lässt sich nachweisen, dass der Lehrer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, nimmt der Dienstherr den Verantwortlichen in Regress. Er muss dann für die Schadensersatzansprüche mit seinem Privatvermögen aufkommen.

Eine Dienst­haftpflicht­versicherung für Lehrer dient also dazu, sie während ihrer Arbeitszeit abzusichern, wenn es zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kommen sollte. Die Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf und wehrt unberechtigte Ansprüche gegen ihren Versicherten ab. Damit schützt sie seine finanzielle Existenz, was die Dienst­haftpflicht für viele Beamte zu einem unverzichtbaren Versicherungsschutz macht.

Beamten Beratung online Bild Lehrerin überlegt

Wieso ist die Dienst­haftpflicht­versicherung für Lehrer wichtig?

Grundsätzlich haftet der Dienstherr, wenn Lehrer schuldhaft ihre Amtspflicht verletzt haben und dabei ein Schaden entstanden ist. Geregelt wird dies in Artikel 4 des Grundgesetzes:

„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“

Ist der Schaden allerdings bedingt durch grobe Fahrlässigkeit oder gar vorsätzliches Handeln, wird der Dienstherr darüber entscheiden, Ansprüche gegen den Lehrer zu erheben. Er kann also in Regress gehen und den Verantwortlichen zur Schadensersatzpflicht zwingen. In diesem Fall haften die Lehrer mit ihrem derzeitigen wie auch mit ihrem zukünftigen Vermögen.

Besonders schwerwiegend können Regressansprüche bei einem Personenschaden sein. Verletzt sich ein Kind, weil eine Lehrkraft grob fahrlässig gehandelt hat, können die Schadensersatzansprüche hundert Tausende oder sogar die Millionenhöhe erreichen. Denn zu dem zu leistenden Schmerzensgeld kommen Behandlungs- und Therapiekosten. Und diese können sich bei bleibenden schweren Folgeschäden über Jahre hinwegziehen.

Die Dienst­haftpflicht­versicherung schützt Lehrkräfte vor dieser Gefahr. Denn sie leistet für die Schadensersatzansprüche, wenn diese aufgrund grob fahrlässigen Handelns selbst für den Personen-, Sach- oder Vermögensschaden aufkommen müssen. Damit ist die Dienst­haftpflicht­versicherung für Lehrer nicht nur wichtig, sondern entscheidend für ihre finanzielle Existenz.

Schadenbeispiele

Ein Lehrer lässt seinen Schlüsselbund mit den Schulschlüsseln offen auf dem Pult liegen, woraufhin dieser gestohlen wird. Die Schule muss alle Schlösser austauschen und für alle Mitarbeiter neu anfertigen lassen. Die Kosten dafür trägt der verantwortliche Lehrer, wenn er keine Dienst­haftpflicht­versicherung mit dem Leistungsbaustein Schlüsselverlust besitzt.

Während der Pausenaufsicht handelt ein Lehrer grob fahrlässig und kommt seiner Aufsichtspflicht nicht nach. Ein Schüler verletzt sich währenddessen bei einer Rangelei schwer und muss über Monate hinweg behandelt und therapiert werden. Der Dienstherr nimmt den Lehrer in Regress und fordert von ihm die Zahlung der Schmerzensgeldforderung sowie der Behandlungs- und Therapiekosten. Die Dienst­haftpflicht­versicherung leistet.

Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig eine Dienst­haftpflicht­versicherung für Lehrer ist. Denn hinter grob fahrlässigem Handeln steckt selten eine böse Absicht. So kann ein Moment der Unachtsamkeit bereits ausreichend sein, um schwerwiegende Folgen zu haben. Die Dienst­haftpflicht schützt Lehrkräfte und ihre finanzielle Existenz, wenn sie für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden können. Gerne bin ich Ihnen behilflich, sich umfangreich und zuverlässig gegen dieses Risiko abzusichern.

Lukas Mehlhardt
Lukas Mehlhardt
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