Unabhängige Versicherungsberatung für Beamte · deutschlandweit online
Ratgeber

Warum ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Beamten Beratung online Bild Pflegerin

Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst haftet Ihr Dienstherr für Schäden, die Sie verursachen. Allerdings nicht in jedem Fall. Handeln Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich, müssen Sie selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Eine Dienst­haftpflicht­versicherung ist sinnvoll, um die finanzielle Existenz im Ernstfall zu schützen.

Was ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung?

Viele Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst sind überzeugt, dass im Falle eines Schadens ihr Dienstherr für sie haftet. Das tut er auch, da dies im Grundgesetz geregelt wird. Allerdings gibt es Ausnahmen. So haftet der Dienstherr für seine Staatsdiener zwar bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und kommt für die entstandenen Schadensersatzforderungen auf. Kann er jedoch nachweisen, dass der Beamte grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat, hat er die Möglichkeit, in Regress zu gehen. Dann muss der Verursacher für die Forderungen aufkommen.

Eine Dienst­haftpflicht­versicherung schützt vor diesem Risiko. Denn sie leistet, wenn Beamte grob fahrlässig gehandelt haben und Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. Damit schützt die Versicherung die finanzielle Existenz ihrer Versicherten infolge eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Darüber hinaus prüft die Gesellschaft parallel zur Dienststelle noch einmal, ob der Beamte tatsächlich für den entstandenen Schaden in Verantwortung gezogen werden kann. Und wenn nicht, wehrt sie unberechtigte Ansprüche gegen ihn ab.

Warum ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Fehler sind schnell passiert. So kann ein Moment der Unachtsamkeit ausreichen, um schwere Folgen zu haben. Und umso mehr Verantwortung die Beamten tragen, desto höher ist das Risiko für teure Schäden.

Ein Aufsichtslehrer ist einen Augenblick unachtsam und ein Kind verletzt sich. Hat der verantwortliche Lehrer grob fahrlässig gehandelt, muss er für die Schadensersatzforderungen aufkommen. Und diese können je nach Schwere des Personenschadens hundert Tausende Euro betragen – und sogar in die Millionenhöhe reichen. Der Verursacher haftet dabei mit seinem jetzigen wie auch mit seinem zukünftigen Vermögen.

Eine Dienst­haftpflicht­versicherung ist deshalb so sinnvoll, weil sie vor diesem Risiko schützt. Sie übernimmt die Forderungen, die gegen ihren Versicherten gestellt werden: Schmerzensgeld, Behandlungs- und Therapiekosten wie auch Vermögensausfälle und den Ersatz von Sachschäden. Damit stellt sie für die meisten Beamten eine der wichtigsten Versicherungen dar, um ihre finanzielle Existenz im Ernstfall zu schützen.

Schadenbeispiele

  • Ein Mitarbeiter auf dem Bauamt erteilt eine Baugenehmigung, von der er bereits im Voraus ausgehen kann, dass diese rechtswidrig ist. Daraufhin beginnt der Bauherr mit den Bauarbeiten. Aufgrund des Einspruchs eines Nachbarn wird die Baugenehmigung aufgehoben und der Bauherr fordert Schadensersatz. Die Dienst­haftpflicht­versicherung springt ein, wenn ein grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  • Ein Lehrer lässt seine Schlüssel auf dem Pult liegen, die gestohlen werden. Die Dienst­haftpflicht übernimmt die Kosten für den Austausch der Schließanlage.
  • Ein Beamter des Sozialamtes berechnet das Wohngeld nicht korrekt, woraufhin der Sozialhilfeempfänger zu viel Leistung erhält. Die Dienst­haftpflicht­versicherung leistet, wenn der Dienstherr dem Beamten grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.
  • Ein Erzieher lässt seine zu beaufsichtigte Gruppe einen Moment alleine. Ein Kind verletzt sich schwer und muss über mehrere Wochen behandelt werden. Der verantwortliche Erzieher muss für die Schmerzensgeldforderungen und die medizinischen Kosten selbst aufkommen, wenn er keine Dienst­haftpflicht­versicherung abgeschlossen hat.

Welche Beamten sollten auf eine Dienst­haftpflicht­versicherung nicht verzichten?

Die Dienst­haftpflicht­versicherung ist für viele Beamte sinnvoll und unverzichtbar. Daher wird sie für die folgenden Personengruppen angeboten:

  • Lehrer und Erzieher
  • Polizei- und Zollbeamte
  • Berufsfeuerwehrleute
  • Bundeswehr
  • Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger
  • Behördenleiter und -mitarbeiter
  • Postbedienstete
  • Pfarrer
  • Förster und Forstbeamte
  • Krankenpfleger
  • Sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe

Jeder Dienstbereich ist mit unterschiedlichen Haftungsrisiken verbunden. Auch gibt es Berufe, die ein höheres Risiko für Haftpflichtschäden haben als andere. Beispielsweise Lehrer, die mit der Betreuung ihrer Schüler eine große Verantwortung eingehen. Oder Mitarbeiter von Behörden, bei denen fahrlässiges Handeln teure Vermögensschäden bedeuten kann. Daher gibt es die Dienst­haftpflicht­versicherung für unterschiedliche Berufszweige. Diese Tarife werden speziell auf den individuellen Bedarf und die spezifischen Risiken der jeweiligen Beamten zugeschnitten. Ich helfe Ihnen gerne dabei, die richtige Dienst­haftpflicht­versicherung zum Schutz ihrer finanziellen Existenz zu finden.

Lukas Mehlhardt
Lukas Mehlhardt
Versicherungsmakler · Besser vor Sorge Beratung GmbH
Persönlich & unabhängig

Jetzt kostenlos & unabhängig beraten lassen

Fordern Sie Ihren persönlichen Marktvergleich an – kostenlos, unverbindlich und passgenau für Ihre Situation als Beamtin oder Beamter.

Lukas MehlhardtIhr persönlicher Berater
Kostenlosen Tarifvergleich anfordern 07245 9024012
AnrufenKostenloser Vergleich